Zentrale Behörde für internationale Sorgerechtskonflikte
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Bundesamt für Justiz
Zentrale Behörde für internationale Sorgerechtskonflikte
Adenauerallee 99 – 103
53113 Bonn
Telefon:+49 228 99 410-5212
Fax: +49 228 410-5401
E-Mail: int.sorgerecht@bfj.bund.de
Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie darüber, wie Ihnen das Bundesamt für Justiz als Zentrale Behörde behilflich sein kann, wenn Sie und Ihr Kind von einer grenzüberschreitenden Sorgerechts- oder Umgangsstreitigkeit oder einer internationalen Kindesentführung bereits betroffen sind oder diese möglicherweise bevorsteht. Dieser Überblick gibt erste Informationen zu den Rechtsgrundlagen, Kostenfragen und den Staaten, für die diese internationalen und europäischen Rechtsvorschriften gelten, aber auch zu anderen Möglichkeiten wie z. B. Mediation. Eine Link-Liste hilft Ihnen dabei, andere Stellen zu identifizieren, die Ihnen eventuell helfen können. Außerdem können Sie Antragsformulare auf Deutsch und in zahlreichen anderen Sprachen herunterladen, um bei uns, bei einer ausländischen Zentralen Behörde oder beim zuständigen Gericht im In- oder Ausland einen Antrag auf Kindesrückführung, Durchsetzung eines grenzüberschreitenden Umgangsrechts oder Anerkennung einer Sorge- oder Umgangsrechtsentscheidung zu stellen.
Deutsche Jugendämter und Gerichte, die erwägen, ein Kind in einem Heim oder einer Pflegefamilie im Ausland unterzubringen, finden Hinweise zu dem in zahlreichen Ländern vor der Unterbringung durchzuführenden Konsultationsverfahren. Für ausländische Behörden und Gerichte, die ein Kind in Deutschland unterbringen möchten, wird erläutert, wie das Konsultationsverfahren in Deutschland ausgestaltet ist.
Broschüre Internationale Kindschaftsverfahren (PDF, 1MB, Datei ist barrierefrei)
Faltblatt Grenzüberschreitende Kindesentführungen (PDF, 260KB, Datei ist barrierefrei)
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Hinweise zu internationalen Sorgerechtskonflikten
Die Bundesrepublik Deutschland ist Vertragsstaat mehrerer internationaler Übereinkommen, die für die Lösung von internationalen Kindschaftskonflikten Regelungen vorsehen. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) bildet die Zentrale Behörde für Deutschland. Hier finden Sie Informationen zur Rückführung entführter Kinder und zu grenzüberschreitenden Umgangs- und Sorgerechtskonflikten.
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Grenzüberschreitende Amts- und Rechtshilfe
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) als Zentrale Behörde Deutschlands nimmt zum Schutz von Kindern Aufgaben im Rahmen der grenzüberschreitenden Amts- und Rechtshilfe bei internationalen Sorgerechtsangelegenheiten wahr. Hier finden Sie weitere Informationen.
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Grenzüberschreitende Unterbringung von Kindern
Beabsichtigen deutsche Gerichte oder Behörden die Unterbringung eines Kindes in einem Heim oder einer Pflegefamilie in einem anderen EU-Mitgliedstaat (mit Ausnahme Dänemarks), ist grundsätzlich ein Konsultationsverfahren nach Artikel 82 Brüssel II b-Verordnung durchzuführen. Hier finden Sie weitere Informationen.
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Staatenliste
Das Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) hat inzwischen über 100 Vertragsstaaten. Hier finden Sie eine Übersicht der Vertragsstaaten.
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Zuständige deutsche Gerichte
Hier finden Sie eine Übersicht der zuständigen deutschen Gerichte für die Rückführungs-, Umgangs- und Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren nach dem Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetz.
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