Wichtiger Hinweis
Wir bitten um Verständnis, dass es aufgrund eines sehr stark gestiegenen Arbeitsanfalls derzeit zu längeren Bearbeitungszeiten bei Neuanträgen und der Erstellung der Schlichtungsvorschläge kommt. Es wird darum gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen. Sobald der Schlichtungsantrag geprüft bzw. der Schlichtungsvorschlag erstellt wurde, werden Sie unaufgefordert und unverzüglich von uns informiert.
Kontakt
Telefonische Erreichbarkeit der Hotline: +49 228 99 410-6120
Der Flug verspätet sich oder fällt aus, Reisegepäck geht verloren oder ein Flug erfolgt in der Economy- statt in der Business-Class. Vorkommnisse wie diese sind ärgerlich. Aber was tun, wenn die Fluggesellschaft sich weigert, den Schaden zu ersetzen? In diesen Fällen können Sie sich als betroffene Person an die Schlichtungsstelle Luftverkehr im Bundesamt für Justiz (BfJ) wenden. Unsere Schlichterinnen und Schlichter sind Volljuristinnen und –juristen.
Sofern die Fluggesellschaft keiner anerkannten privaten Schlichtungsstelle angeschlossen ist, können wir als unparteiische Schlichtungsstelle (behördliche Auffangschlichtungsstelle) hinzugezogen werden, um eine möglichst zufriedenstellende Konfliktlösung für beide Parteien zu finden und Ihnen ein Gerichtsverfahren zu ersparen.
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Schlichtungsverfahren
Hier finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen für ein Schlichtungsverfahren, zu möglichen Ablehnungsgründen, zur Verfahrensdauer und mehr.
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Hilfe durch die Schlichtungsstelle Luftverkehr
Hier finden Sie Informationen, wann und wie die Schlichtungsstelle Luftverkehr Ihnen weiterhelfen kann.
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