Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist die deutsche zentrale Kontaktstelle nach der Pauschalreiserichtlinie. Ihre Aufgabe ist es, zentralen Kontaktstellen anderer Staaten alle notwendige Informationen über die gesetzlichen Anforderungen an die Verpflichtung von Reiseveranstaltern und Vermittlern verbundener Reiseleistungen zur Insolvenzsicherung zur Verfügung zu stellen.