Innerhalb der Europäischen Union werden deutsche Urkunden oft nur anerkannt, wenn ein Nachweis über die Echtheit der Urkunde beigefügt wird. Die Echtheit kann mit einer sogenannten Apostille bestätigt werden. Diese weist die Echtheit der Unterschrift und ggf. des Siegels des Unterzeichners sowie dessen Befugnis zur Ausstellung der Urkunde nach.
Durch die EU-Apostillenverordnung wird der grenzüberschreitende Urkundenverkehr in der EU erleichtert. Bestimmte in einem EU-Mitgliedstaat ausgestellte öffentliche Urkunden sind hiernach auch ohne Apostille in einem anderen Mitgliedstaat als echt anzuerkennen.