Betroffene der Amokfahrt auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024 sollen durch Haushaltsmittel des Bundes unterstützt werden. Diese finanziellen Hilfen sind als Zeichen der Solidarität mit den Betroffenen zu verstehen, denen schnell und unkompliziert Unterstützung zuteilwerden soll.
Die finanziellen Hilfen können nur auf Antrag gezahlt werden. Es handelt sich um freiwillige Leistungen, die in Form einer einmaligen Kapitalleistung gewährt werden. Diese Hilfen müssen nicht zeitnah oder zu einem bestimmten Zeitpunkt beantragt werden. Eine Frist zur Antragstellung gibt es nicht.
An Hinterbliebene und körperlich Verletzte wird das Bundesamt für Justiz zeitnah aktiv herantreten.
Zur Unterstützung von Hinterbliebenen und Betroffenen der Amokfahrt auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt arbeitet das Bundesamt für Justiz eng mit der Geschäftsstelle des Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Opfern und Hinterbliebenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland zusammen.