Selbstständig tätige Personen oder kleine Unternehmen, deren Betriebsstätte Tatort eines terroristischen oder extremistischen Anschlags geworden sind, sind oftmals wirtschaftlich stark betroffen. Um die wirtschaftlichen Folgen für die Betroffenen abzumildern, können sie beim Bundesamt für Justiz eine Untersützungsleistung beantragen.