Anlass für die Bereitstellung von Härteleistungen für Opfer terroristischer Taten war der Anschlag auf die Ghriba-Synagoge auf Djerba im Jahr 2002. Die Unterstützung greift bei Inlandstaten, kommt aber auch Bürgerinnen und Bürgern zugute, die im Ausland Opfer eines terroristischen Anschlags geworden sind.
Die Härteleistung ist eine freiwillige Leistung des Staates, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Es handelt sich bei der Leistung um eine einmalige Kapitalleistung. Sie ist als Akt der Solidarität des Staates und seiner Bürgerinnen und Bürger mit den Betroffenen zu verstehen.
In Falle eines terroristischen und extremistischen Anschlags im Inland arbeitet das Bundesamt für Justiz eng mit der Geschäftsstelle des Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Opfern und Hinterbliebenen zusammen.
Im Fall eines Terroranschlags im Ausland arbeitet das Bundesamt für Justiz eng mit der "Koordinierungsstelle Nachsorge, Opfer- und Angehörigenhilfe" (NOAH) beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zusammen. NOAH informiert Betroffene über die Härteleistung und vermittelt auf Wunsch der Betroffenen den Kontakt zum Bundesamt für Justiz.
Gesetzestexte & weitere Informationen
- Richtlinie zur Zahlung von Härteleistungen für Opfer terroristischer Straftaten (zwischen 1. Januar 2010 und 25. August 2021) PDF, 195KB, Datei ist barrierefrei
- Richtlinie zur Zahlung von Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Taten aus dem Bundeshaushalt (seit dem 26. August 2021) PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei
- Beauftragter der Bundesregierung für die Anliegen von Opfern und Hinterbliebenen von terroristischen und extremistischer Anschläge externer Link, öffnet neues Fenster
- Koordinierungsstelle Nachsorge, Opfer- und Angehörigenhilfe (NOAH) externer Link, öffnet neues Fenster
- Directive on the payment of hardship payments for victims of terrorist and extremist acts from the Federal Budget (Chapter 0718 Titles 681 02 and 681 01) interner Link