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Unterstützungsleistungen für durch terroristische oder extremistische Taten wirtschaftlich Betroffene

Die rechtsextremistisch motivierten Taten von Halle/Saale 2019 und Hanau 2020 haben verdeutlicht, dass selbstständig tätige Personen oder kleine Unternehmen, deren Betriebsstätte Tatort eines terroristischen oder extremistischen Anschlags geworden sind, oftmals wirtschaftlich stark betroffen sind und es sogar zu Schließungen des Betriebes kommen kann. Um die wirtschaftlichen Folgen für die Betroffenen abzumildern, wurde 2020 die "Richtlinie zur Zahlung von Unterstützungsleistungen für durch terroristische und extremistische Taten wirtschaftlich Betroffene aus dem Bundeshaushalt" geschaffen.

Die Richtlinie findet Anwendung, wenn die Betriebsstätte oder Räumlichkeit

  • einer selbstständig tätigen Person
  • eines kleinen Unternehmens
  • in Einzelfällen auch einer Einrichtung

Tatort eines Anschlags geworden ist und hierbei Menschen getötet wurden oder hätten getötet werden können und ein materieller Schaden mit erheblichen Auswirkungen entstanden ist.

Die Unterstützungsleistung ist eine freiwillige Leistung des Staates, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Es handelt sich um eine einmalige pauschale Kapitalleistung. Den Betroffenen im Falle von erheblichen wirtschaftlichen Folgewirkungen auch eine finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen, ist ein wichtiges Zeichen der Solidarität.

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