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Adoptionswirkungen und Staatenliste

Neben der Anerkennung einer im Ausland ausgesprochenen Adoption sind deren Auswirkungen auf das rechtliche Verhältnis zwischen dem adoptierten Kind und seinen bisherigen und neuen Eltern ein bedeutsamer Punkt, der bereits schon bei Einreise und Staatsangehörigkeit unterschiedliche Verfahrensweisen veranlasst. Die Rechtswirkungen einer Adoption richten sich regelmäßig nach dem Recht des Staates, in dem sie ausgesprochen worden ist.

Kontakt

Bundesamt für Justiz
Bundeszentralstelle für Auslandsadoption
53094 Bonn

Telefon: +49 228 99 410-5415
Telefax: +49 228 410-5402

E-Mail: auslandsadoption@bfj.bund.de

Dieses Dokument soll in einem ersten Teil über die Bedeutung der Rechtswirkungen einer Auslandsadoption im Allgemeinen und über die Unterschiede in adoptions- und staatsangehörigkeitsrechtlicher Hinsicht informieren.

In einem zweiten Teil sind die Rechtsvorschriften zu den Adoptionswirkungen konkret zu einer Vielzahl von Staaten aufgeführt. Dabei ist das Bundesamt für Justiz bemüht, die aktuell gültigen Vorschriften vorzuhalten. Eine Garantie für die Aktualität kann hierfür jedoch ebenso wenig übernommen werden wie für die Korrektheit der Übersetzungen, die teilweise aus der Landessprache in eine Zwischensprache (meist englisch oder französisch) und dann erst ins Deutsche erfolgen.

Bei Fragen zu zeitlich weiter zurückliegenden Adoptionen können Sie sich an das Bundesamt für Justiz wenden.