Navigation und Service

Meldungen aus dem Jahr 2008

Hier finden Sie Meldungen des Jahres 2008 aus dem Bereich der Auslandsadoption.

Veröffentlicht am 11. Dezember 2008

Usbekistan

Der zugelassenen Auslandsvermittlungsstelle „Zukunft für Kinder e.V.“ war mit Bescheid des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg vom 4. Oktober 2006 die Zulassung zur internationalen Adoptionsvermittlung von Kindern aus Usbekistan befristet bis 1. November 2007 erteilt worden. Die Befristung ist abgelaufen und nicht neu erteilt worden.

„Zukunft für Kinder“ hat damit noch die Zulassung für die Länder Bulgarien, Kasachstan, Kolumbien, Rumänien, Russische Föderation und Ukraine.

Veröffentlicht am 11. November 2008

Hongkong

Der zugelassenen Auslandsvermittlungsstelle von "Familie International Frankfurt e.V." war mit Bescheid der Gemeinsamen Zentralen Adoptionsstelle der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen vom 19. April 2007 die Zulassung zur internationalen Adoptionsvermittlung von Kindern aus der Sonderverwaltungsregion Hongkong des Vertragstaates des Haager Adoptionsübereinkommens Volksrepublik China befristet bis 31. Dezember 2008 erteilt worden.

Mit Bescheid vom 16. Oktober 2008 ist die Zulassung erneut erteilt und bis 31. Dezember 2011 befristet worden.

Veröffentlicht am 11. November 2008

Ungarn

Der zugelassenen Auslandsvermittlungsstelle von "Global Adoption Germany – Help for Kids e.V." war mit Bescheid der Gemeinsamen Zentralen Adoptionsstelle der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen vom 13. April 2007 die Zulassung zur internationalen Adoptionsvermittlung von Kindern aus dem Vertragsstaat des Haager Adoptionsübereinkommens Ungarn befristet bis 31. Dezember 2008 erteilt worden.

Mit Bescheid vom 16. Oktober 2008 ist die Zulassung erneut erteilt und bis 31. Dezember 2011 befristet worden.

Veröffentlicht am 07. November 2008

Ungarn

Im Hinblick auf die Zahl der Kinder, für die eine Auslandsadoption in Betracht kommt, deren Alter und deren Gesundheitszustand einerseits und die hohe Zahl der der bereits registrierten Bewerber andererseits beschränkt die ungarische Zentrale Behörde die Zahl der im Jahr 2009 anzunehmenden Bewerbungen. Die Vermittlungsstellen seien in den letzten Monaten mehrfach darauf hingewiesen worden, dass so gut wie keine Möglichkeit zur Adoption von gesunden Kindern unter 6 Jahren bestehen und gleichwohl seien in jüngster Zeit Bewerbungen für solche Kinder übermittelt worden. Der ungarischen Zentralen Behörde lägen mehr als 100 Anträge auf Adoption eines gesunden Kindes oder eines Kindes unter 6 Jahren mit kleineren behebbaren gesundheitlichen Problemen vor. Im laufenden Jahr hätte bislang nur in 3 Fällen die Vermittlung eines solchen Kindes ermöglicht werden können. Es habe zwar noch mehr jüngere Kinder gegeben, die aber ältere Geschwister gehabt hätten. In Ungarn selbst gebe es für Kinder unter 6 Jahren hinreichend Bewerber, so dass solche Kinder in Ungarn vermittelt werden könnten.
Die ungarische zentrale Behörde teilt daher mit:

  • Im Jahr 2009 werden keine Anträge auf Adoption eines gesunden Kindes unter 8 Jahren entgegengenommen.
  • Es werden je zuständige Stelle 10 Anträge auf Adoption von Kindern über 8 Jahre oder Geschwistern angenommen.
  • Es werden je zuständige Stelle 5 Anträge auf Adoption von kranken oder geistig behinderten Kindern unter 8 Jahre angenommen.
  • Es werden je zuständige Stelle 5 Anträge auf Adoption von mindestens 3 Geschwisterkindern angenommen.
  • Im Hinblick auf die Vielzahl der vorliegenden, nach ungarischem Recht vorrangigen Anträge von Ehepaaren werden keine Anträge von Einzelpersonen angenommen, da insoweit keine Vermittlungsmöglichkeiten gesehen werden.
  • Die ungarische zentrale Behörde teilt mit, dass jedes Jahr die vorliegenden Anträge geprüft würden und gegen Ende des Jahres die Zahl der im folgenden Jahr anzunehmenden Anträge bekannt gegeben würde.
Veröffentlicht am 09. Oktober 2008

Brasilien

Die zugelassene Auslandsvermittlungsstelle "Eltern für Kinder e.V. Berlin" hat die besondere Zulassung zur Adoptionsvermittlung für Brasilien zurückgegeben. Die zentrale Adoptionsstelle Berlin Brandenburg hat daraufhin die Zulassung förmlich widerrufen. "Eltern für Kinder e.V." hat damit noch die Zulassung für die Länder Haiti, Mongolei, Peru, Sri Lanka und Thailand. Für Brasilien haben danach nur noch die Auslandsvermittlungsstellen A.d.A. München und Eschborn eine Zulassung. 

Veröffentlicht am 09. September 2008

Bolivien

Der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. in Dortmund teilt mit, dass die zentrale Behörde Boliviens anlässlich eines Treffens darüber informiert habe, dass die Zahl der in Bolivien zugelassenen Auslandsvermittlungsstellen auf 20 Organisationen (weltweit) begrenzt worden sei. Weitere Auslandsvermittlungsstellen würden nicht mehr akzeptiert. Der SkF zählt als einzige deutsche zu den in Bolivien zugelassenen Auslandsvermittlungsstellen. Die bolivianische Regierung habe hervorgehoben, dass die Adoptionsvermittlung an inländische Bewerber und die Vermittlung in Pflegefamilien Vorrang vor der Auslandsadoption haben.

Veröffentlicht am 05. September 2008

Mali

Mit Bescheid vom 22. August 2008 wurde von dem Zentrum Bayern Familie und Soziales - Landesjugendamt Bayern - der anerkannten Auslandsvermittlungsstelle "Eltern für Afrika" e.V. in Augsburg die besondere Zulassung zur internationalen Adoptionsvermittlung von Kindern aus der Republik Mali an in Deutschland lebende Bewerber erteilt. Die Zulassung wurde zunächst befristet bis 31. August 2010.

Veröffentlicht am 03. September 2008

Brasilien

Nach Auskunft der brasilianischen zentralen Behörde werden in Brasilien jährlich etwa 400 Auslandsadoptionen ausgesprochen. Dies mache einen Anteil von 5 % der insgesamt in Brasilien ausgesprochenen Adoptionen aus. Die Zahl der Inlandsadoptionen sei in den vergangenen Jahren ständig angestiegen. In Brasilien sind nach Auskunft der zentralen Behörde derzeit 29 ausländische Vermittlungsstellen zugelassen. Da kein Interesse an einer Ausweitung internationaler Adoptionen bestehe, seien Entscheidungen über Neuzulassungen ausgesetzt. Seit 3 Jahren seien weitere Akkreditierungen nicht mehr ausgesprochen worden.

Die brasilianische zentrale Behörde weist darauf hin, dass es sowohl Privatpersonen als auch Vermittlungsstellen verboten sei, zu Waisenhäusern oder alleinstehenden Frauen im Hinblick auf eine Adoption Kontakt aufzunehmen. Für eine Auslandsadoption kämen grundsätzlich nur Kinder ab einem Alter von 5 Jahren in Betracht.

Nach brasilianischem Recht müssten Kinder nach entsprechender Suche nach inländischen Bewerbern zunächst förmlich  zur Auslandsadoption freigegeben werden, erst danach könne der Richter eine Auslandsadoption beschließen.  

Veröffentlicht am 06. August 2008

Dominikanische Republik

Die Dominikanische Republik ist seit 1. März 2007 Vertragsstaat des Haager Adoptionsübereinkommens. Die Bundesrepublik Deutschland hat am 29. Juni 2007 Einspruch gegen den Beitritt eingelegt, so dass im Verhältnis zu Deutschland die Dominikanische Republik kein Vertragsstaat war.

Dieser Einspruch ist nunmehr mit Erklärung vom 31. Juli 2008 zurückgenommen worden.

Adoptionen von Kindern aus der Dominikanischen Republik können somit in Zukunft nur noch unter Beachtung der im Adoptionsübereinkommen vorgeschriebenen Verfahrenswege vorgenommen werden.

In Deutschland gibt es derzeit keine zugelassene Auslandsvermittlungsstelle für die Dominikanische Republik. Einzig die zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter (gegebenenfalls örtliche Jugendämter mit einer speziellen Gestattung) sind befugt, Adoptionen aus der Dominikanischen Republik zu vermitteln.

Veröffentlicht am 17. Juli 2008

Seychellen

Die Republik Seychellen hat am 26. Juni 2008 den Beitrittt zum Haager Adoptionsübereinkommen erklärt. Das Übereinkommen wird für die Seychellen am 1. Oktober 2008 in Kraft treten. Die Frist zur Einlegung eines Einspruchs gegen den Beitritt der Seychellen wurde festgelegt vom 1. August 2008 bis 1. Februar 2009. Zur zentralen Behörde ist das Gesundheits- und Sozialministerium benannt worden.

Veröffentlicht am 06.Juni 2008

Adoptionswirkungsliste

Unter dem Menüpunkt "Adoptionswirkungen (Länderliste)" sind die rechtlichen Wirkungen einer im Ausland oder nach ausländischem Recht ausgesprochenen Adoption eines minderjährigen Kindes in einer neuen Fassung dargestellt. Zudem kann eine überarbeitete Version der Länderliste als pdf-Dokument abgerufen werden.

Veröffentlicht am 14. April 2008

Republik Togo

Die togoische Regierung hat die Adoption von Kindern ins Ausland bis auf Weiteres ausgesetzt. Auf einer Ministerratsbesprechung sei die Entscheidung getroffen worden, um das Leben und die herausragenden Interessen togoischer Kinder zu schützen. Der Ministerrat sah offensichtlich eine Gefährdung der Sicherheit der Kinder, weil die Adoption auf der Basis einer Verlassenheitsentscheidung ohne weitere Prüfung der sozialen Verhältnisse erfolge. Der Präsident Togos soll den Sozial- und den Justizminister auf der Besprechung gebeten haben, Verbesserungen bei Adoptionsverfahren zu veranlassen.

siehe: Republik Togo

Veröffentlicht am 12. Februar 2008

Republik Togo

Die deutsche Botschaft Lome/Republik Togo hat mitgeteilt, dass nach dort vorliegenden Informationen Adoptionen in Togo vorläufig ausgesetzt werden sollen, dies habe die neue Ministerin für Soziales, Frauen und Kinder (etc.) beschlossen und dem Ministerrat mitgeteilt. Als Gründe wurden große Mißstände im Bereich der Adoptionen festgestellt, welche eine Überarbeitung der Adoptionsregelungen erforderlich machen. Letzteres sei vom Ministerrat beschlossen worden.

Veröffentlicht am 12. Februar 2008

Mali

Die Republik Mali ist seit 1. September 2006 Vertragsstaat des Haager Adoptionsübereinkommens, nicht aber im Verhältnis zu Deutschland, da Deutschland gegen den Beitritt Einspruch erhoben hatte. Nachdem Mali nunmehr eine Zentrale Behörde eingerichtet hat, konnte der Einspruch mit Verbalnote vom 8. Februar zurückgenommen werden. Die GZA Mainz hatte bereits am 13. Dezember 2007 der zugelassenen Auslandsvermittlungsstelle "help a child" die besondere Zulassung für die Vermittlung aus Mali erteilt (vgl. Nachricht vom 17. Januar 2008).

Veröffentlicht am 06. Februar 2008

Republik Armenien

Am 1. Juni 2007 ist das Haager Adoptionsübereinkommen für die Republik Armenien in Kraft getreten. Mit Note vom 28. Januar 2008 hat die Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 44 Abs. 3 des Übereinkommens Einspruch gegen den Beitritt  Armeniens eingelegt. Armenien ist demnach im Verhältnis zu Deutschland kein Vertragsstaat. In Deutschland gibt es keine zugelassene Auslandsvermittlungsstelle mit besonderer Zulassung für Armenien.

Veröffentlicht am 05. Februar 2008

Kuba

Die Republik Kuba hat ihren Beitritt zum Haager Adoptionsübereinkommen vom 29. Mai 1993 erklärt. Das Übereinkommen ist für Kuba am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Die Einspruchsfrist nach Artikel 44 des Übereinkommens ist abgelaufen. Deutschland hat keinen Einspruch gegen den Beitritt eingelegt. Eine zugelassene Auslandsvermittlungsstelle mit Zulassung für Kuba gibt es in Deutschland nicht. Vermittlungen aus Kuba können nur die Zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter und die örtlichen Jugendämter vornehmen, sofern sie die nach § 2a Abs. 3 Nr. 2 AdVermiG erforderliche Gestattung haben.

Veröffentlicht am 17. Januar 2008

Mali

Mit Bescheid vom 13. Dezember 2007 wurde von der Gemeinsamen Zentralen Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen der anerkannten Auslandsvermittlungsstelle "help a child" e.V. die besondere Zulassung zur internationalen Adoptionsvermittlung von Kindern aus der Republik Mali an in Deutschland lebende Bewerber erteilt. Die Zulassung wurde zunächst befristet bis 31. Juli 2009.