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Meldungen aus dem Jahr 2009

Hier finden Sie Meldungen des Jahres 2009 aus dem Bereich der Auslandsadoption.

Veröffentlicht am 28. Dezember 2009

Die Broschüre der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption ist neu überarbeitet und aktualisiert worden. Sie liegt in inzwischen 7. Auflage mit Stand 1. Januar 2010 vor und ist auf der Internetseite des Bundeamtes für Justiz / Auslandsadoption unter:

Broschüre Internationale Adoption (PDF, 3MB, Datei ist barrierefrei)

als pdf-Dokument abrufbar.

Sie kann ebenfalls als hard copy kostenlos bei der Geschäftsstelle der BZAA angefordert werden.

Veröffentlicht am 08. Dezember 2009

Kamerun

Die deutsche Botschaft in Jaunde (Kamerun) informiert auf ihrer Internetseite zu Betrugsversuchen im Zusammenhang mit der Beschaffung von Kindern wie folgt:

Adoptionsangebote in betrügerischer Absicht

Betrüger geben sich typischerweise als mittellose Eltern aus, die nicht im Stande seien, eine angemessene Erziehung ihres Kindes zu gewährleisten und es deshalb zur Adoption anbö-ten. Vielfach stammen die Angebote auch von angeblichen Mitarbeitern von Waisenhäusern. Die zukünftigen Eltern sollen oft lediglich die Reisekosten für das Kind übernehmen. Kaum hat das Opfer angebissen, wird wegen «unvorhergesehener Kosten», wie z.B. für Gericht, Flug und medizinische Versorgung, um weitere Zahlungen gebeten. Die vermittelten Kinder und die Waisenhäuser existieren in den meisten Fällen nicht. Auch die Übersendung von Fotos oder kamerunischen Geburtsurkunden ist kein Zeichen dafür, dass der Vermittler seriös ist.
Wenn Sie eine Auslandsadoption in Erwägung ziehen, wenden Sie sich bitte an das Jugend-amt der für Sie zuständigen Gemeindeverwaltung. Allgemeine Auskünfte zum Thema Auslandsadoption erteilt die Bundeszentralstelle für Auslandsadoption.

Veröffentlicht am 02. Dezember 2009

Honduras

Den zugelassenen Auslandsvermittlungsstellen "Asesoría de Adopciones - Adoptionsberatung e.V. (AdA)" in München und Eschborn ist mit Bescheid des Zentrum Bayern Familie und Soziales vom 23. November 2009  bzw. der Gemeinsamen Zentralen Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen vom 23. Oktober 2009 die Zulassung zur internationalen Adoptionsvermittlung von Kindern aus der Republik Honduras befristet bis 31. Dezember 2011 erteilt worden. AdA München Eschborn haben damit beide jeweils die Zulassung zur internationalen Adoptionsvermittlung aus Chile, Honduras, Kolumbien, Tschechien und Vietnam.

Veröffentlicht am 17. November 2009

Nepal

Der zugelassenen Auslandsvermittlungsstelle "help a child - Kinder finden Eltern e.V." aus Kaltenengers ist mit Bescheid der Gemeinsamen Zentralen Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen vom 14. Oktober 2009 die Zulassung zur internationalen Adoptionsvermittlung von Kindern aus der Demokratischen Republik Nepal befristet bis 31. Dezember 2011 erteilt worden. Help a child e.V. besitzt nunmehr die Zulassung zur Adopitonsvermittlung aus den Herkunftsländern Mali, Kenia, Haiti, Burkina Faso und Nepal.

Veröffentlicht am 27. Oktober 2009

Republik Togo

Das Ständige Büro der Haager Konferenz hat mitgeteilt, dass die Republik Togo am 12. Oktober 2009 dem Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption beigetreten ist. Das Übereinkommen wird für Togo am 1. Februar 2010 in Kraft treten.

Veröffentlicht am 27. Oktober 2009

Republik Kap Verde

Das Ständige Büro der Haager Konferenz hat mitgeteilt, dass die Republik Kap Verde am 4. September 2009 dem Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption beigetreten ist. Das Übereinkommen wird für Kap Verde am 1. Januar 2010 in Kraft treten.

Veröffentlicht am 14. Oktober 2009

Kenia

Der zugelassenen Auslandsvermittlungsstelle „Evangelischer Verein für Adoptions- und Pflegekindvermittlung Rheinland e.V.“ ist mit Bescheid der Zentralen Adoptionsstelle des Landschaftsverbands Rheinland vom 8. Oktober 2009 die Zulassung zur internationalen Adoptionsvermittlung von Kindern aus der Republik Kenia befristet bis 31. Dezember 2010 erteilt worden. Der „Evangelische Verein“ ist nunmehr zugelassene Auslandsvermittlungsstelle für die Länder Äthiopien, Südafrika und Kenia.

Veröffentlicht am 14. September 2009

Griechenland

Das Ständige Büro der Haager Konferenz teilt auf seiner Internetseite mit, dass Griechenland am 2. September 2009 das Haager Adoptionsübereinkommen gezeichnet und ratifiziert hat. Das Übereinkommen wird für Griechenland als 77. Vertragsstaat am 1. Januar 2010 in Kraft treten. Als zentrale Behörde ist das Gesundheits- und Sozialministerium benannt

Veröffentlicht am 4. August 2009

Rumänien

Mit Bescheid vom 16. Juni 2009 hat der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg gegenüber den Auslandsvermittlungsstellen „Eltern-Kind-Brücke e.V.“ und „Zukunft für Kinder e.V.“ die besondere Zulassung zur Auslandsadoptionsvermittlung aus Rumänien widerrufen. Die Widerrufsbescheide sind bestandskräftig.

Veröffentlicht am 27. Juli 2009

Evangelische Akademie Bad Boll

Die Evangelische Akademie in Bad Boll (www.ev-akademie-boll.de) richtet am 17. und 18. Oktober 2009 eine Tagung für Adoptiveltern zu dem Thema: Adoption und Bindung.  Sehnsüchte - Konflikte - Lösungen aus. Für die Tagung konnte der Kinderpsychotherapeut, Lehrer und Leiter der Klinikschule an der Kinderpsychiatrie der Universität Köln Wolfgang Oelsner als Referent gewonnen werden. Neben vertiefenden Workshops werden auch Gesprächsrunden mit erwachsenen Adoptierten angeboten, die über das eigene Heranwachsen, u.a. die innere Auseinandersetzung mit der doppelten Elternschaft und Kontakte zu der Herkunftsfamilie berichten.

Bei Interesse kann das genaue Tagungsprogramm im Sekretariat der Akademie (erika.beckert@ev-akademie-boll.de) angefordert werden.   

Veröffentlicht am 24. Juli 2009

Belarus

Das Nationale Zentrum für Adoption des Ministeriums für Bildung der Republik Belarus als zentrale Behörde nach dem Haager Adoptionsübereinkommen teilt mit, dass nach der Verordnung über die Koordinierung des Auslandsadoptionsverfahrens und die Zusammenarbeit mit den zuständigen ausländischen Einrichtungen eine Zusammenarbeit mit Deutschland nicht möglich sei, da eine entsprechende Vereinbarung zwischen den beiden Staaten nicht bestehe. Im Übrigen würden nach Punkt 10 der Verordnung nur Kinder zur Auslandsadoption freigegeben, die in einem entsprechenden Verzeichnis registriert seien. Zurzeit sei kein belarussisches Kind in dieses Verzeichnis für Kinder, für die eine Auslandsadoption möglich sei, aufgenommen.

Das offensichtliche Bestreben von Belarus, alle Kinder möglichst im Land zu halten, entspricht der offiziellen Politik. Das Auswärtige Amt ist weiterhin bemüht, mit der belarussischen Seite ein Protokoll über die Abstimmung der Verfahrensweise zu erarbeiten.

Veröffentlicht am 23. Juli 2009

Rumänien

Mit Bescheid vom 26. Juni 2009 hat die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen der Auslandsvermittlungsstelle „familie international frankfurt e.V.“ die besondere Zulassung zur Auslandsadoptionsvermittlung aus Rumänien widerrufen. In  Rumänien bestehe seit Jahren ein Adoptionsstopp. Es stehe nicht zu erwarten, dass in Zukunft der Adoptionsverkehr mit Rumänien wieder eröffnet werden könne. Der Grund der Zulassung sei damit weggefallen, weshalb die Zulassung zu widerrufen sei.

Veröffentlicht am 23. Juli 2009

Mali

Mit Bescheid vom 26. Juni 2009 hat die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen der Auslandsvermittlungsstelle "help a child e.V." die Zulassung zur Vermittlung von Auslandsadoptionen aus der Republik Mali nunmehr unbefristet erteilt (vergleiche Mitteilung vom 17. Januar 2008).

Veröffentlicht am 7. Mai 2009

Nepal

Das Ständige Büro der Haager Konferenz teilt mit, dass die demokratische Bundesrepublik Nepal am 28. April 2009 das Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption gezeichnet hat. Wann für Nepal das Übereinkommen in Kraft treten wird und welche Stelle als zentrale Behörde bestimmt ist, ist noch nicht bekannt.

Eine Zulassung zur Auslandsvermittlung von Kindern aus Nepal haben derzeit das Diakonische Werk im Rhein-Neckar-Kreis und die Eltern-Kind-Brücke e.V., beide in Heidelberg.

Veröffentlicht am 30. April 2009

Philippinen

Das Intercountry Adoptionboard (ICAB), zentrale Behörde des Vertragsstaates des Haager Adoptionsübereinkommens Philippinen, teilt mit, dass mit Wirkung vom 1. Mai 2009 ein Moratorium für die Annahme von neuen Bewerbungsunterlagen für die Adoption eines gesunden Kindes von bis zu 2 Jahren ausgesprochen worden sei. Dem ICAB liegt eine große Zahl von unbearbeiteten Bewerbungsunterlagen von Antragstellern, die ein solches Kind adoptieren möchten, vor. Neue Unterlagen werden erst wieder angenommen, wenn der derzeitige Bestand an Bewerbungen zu mindestens 50% abgearbeitet ist.

Ab Mai 2009 werden nur noch Bewerbungen für die Adoption eines Kindes im Alter von 3 und mehr Jahren akzeptiert.

Veröffentlicht am 29. April 2009

Belarus/Weißrussland

Die deutsche Botschaft in Minsk/Belarus unterrichtet darüber, dass das belarussische Bildungsministerium als dortige zentrale Behörde nach dem Haager Adoptionsübereinkommen darauf hingewiesen hat, dass auf der Liste von Kindern, die für eine Auslandsadoption in Frage kommen, momentan keine Einträge vorhanden seien. Das habe nach Auskunft des Bildungsministeriums folgende Gründe:

  • Insgesamt befänden sich mit stark abnehmender Tendenz in Belarus noch ca. 7.000 Kinder in Kinderheimen. Der Rückgang der Zahl von Heimkindern sei der staatlichen Politik zu verdanken, die auf Pflegefamilien setze. Eltern schlössen mit dem Staat einen Vertrag ab, würden als Angestellte dafür bezahlt, dass sie bis zu 10 Kinder in ihre Familie aufnehmen. Über staatliche Gehälter hinaus bekämen solche Pflegefamilien Einfamilienhäuser oder große Wohnungen und zahlreiche sonstige Sozialleistungen.
  • Jährlich würden in Belarus ein bis zwei Kinderheime geschlossen, da es immer weniger elternlose Kinder gebe. Statistik: 2001 hätten sich 552 Mütter in Entbindungskliniken von ihren neugeborenen Babys losgesagt, es fänden zugleich über 300 inländische Adoptionen statt; 2008 seien 130 Neugeborene zur Adoption freigegeben und insgesamt 540 Kinder im Inland adoptiert worden. Zum heutigen Zeitpunkt würden ca. 80 belarussische Adoptionsbewerber auf ein Kind warten. Die Mehrheit der Kinder und Jugendlichen in Kinderheimen hätten gegenwärtig ein Alter von 12-14 Jahren. Diese Altersgruppe komme nach Auffassung der zuständigen belarussischen Behörden weder für eine Inlands- noch eine Auslandsadoption in Frage. Adoptionsbedürftige (Ausland) Kinder im Vorschul- und Grundschulalter soll es so gut wie gar nicht geben.
Veröffentlicht am 28. April 2009

Kenia

Das Landesjugendamt in München hat mit Bescheid vom 3. April 2009 der zugelassenen Auslandsvermittlungsstelle "Eltern für Afrika e.V." aus Augsburg die besondere Zulassung zur internationalen Adoptionsvermittlung von Kindern aus der Republik Kenia erteilt.

"Eltern für Afrika e.V." besitzt damit die Zulassung zur internationalen Adopitonsvermittlung von Kindern aus Äthiopien, Mali und Kenia.

Als weitere zugelassene Auslandsvermittlungsstelle für Kenia arbeitet die Vermittlungsstelle "help a child e.V."

Eine Zusammenarbeit der kenianischen zentralen Behörde mit den Landesjugendämtern als zentralen Behörden nach dem Haager Adoptionsübereinkommen scheint nicht möglich.

Veröffentlicht am 09. April 2009

Länderliste der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption zu den rechtlichen Wirkungen einer im Ausland ausgesprochenen Adoption aktualisiert

Die Adoptionswirkungen und Staatenliste (PDF, 2MB, Datei ist barrierefrei) auf der Internetseite wurde ergänzt und erweitert. Die Bewertung der Wirkungen (teilweise aufgrund der beschriebenen neuen Informationen, teilweise aus anderen Gründen) wurde geändert bei folgenden Staaten:

  • Kosovo
  • Mongolei
  • Peru
  • Philippinen
  • Tunesien
  • USA – Arizona
  • USA – Colorado
  • USA – Washington D.C.
  • USA – Hawaii
  • USA – Idaho
  • USA – Indiana
  • USA – Iowa
  • USA – Kentucky
  • USA – Maryland
  • USA – Missouri
  • USA – North Dakota
  • USA – Ohio
  • USA – South Dakota
  • USA – Texas
  • USA – Utah
  • USA – Virginia
  • USA – Washington
  • USA – Wisconsin
  • Zypern

Neu hinzugekommen sind:

  • Chile
  • Costa Rica
  • Eritrea
  • Kolumbien
  • Laos
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Mali
  • Ruanda
  • USA - New Jersey
Veröffentlicht am 31. März 2009

Kirgisistan

Die deutsche Botschaft in Bischkek (Kirgisistan) teilt mit, dass die für internationale Adoptionen zuständige Bildungsministerin und der stellvertretende Bildungsminister nicht mehr im Amt seien. Die kirgisische Regierung habe mit einer Verordnung vom 11. Februar 2009 Adoptionsfälle mit Auslandsbezug bis auf Weiteres verboten. Deswegen würden auch entsprechende Anfragen aus dem Ausland nicht beantwortet. Bereits anhängige Fälle, in denen das Bildungsministerium bereits vor Erlass der Verordnung die erforderliche Stellungnahme abgegeben habe, würden noch abgewickelt. Eine Änderung des kirgisischen Familiengesetzbuches sei beabsichtigt.

Veröffentlicht am 12. Februar 2009

Fürstentum Liechtenstein

Das Ständige Büro der Haager Konferenz hat mitgeteilt, dass das Fürstentum Liechtenstein am 26. Januar 2009 seinen Beitritt zum Haager Adoptionsübereinkommen erklärt hat. Als zentrale Behörde ist das Amt für Soziale Dienste benannt worden. Das Übereinkommen wird am 1. Mai 2009 in Kraft treten.

Veröffentlicht am 12. Februar 2009

Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

Für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien wird das Übereinkommen am 1. April 2009 in Kraft treten.

Veröffentlicht am 03. Februar 2009

Republik Armenien

Die Republik Armenien ist seit 1. Juni 2007 Vertragsstaat des Haager Adoptionsübereinkommens. Die Bundesrepublik Deutschland hat am 28. Januar 2008 Einspruch gegen den Beitritt eingelegt, so dass Armenien im Verhältnis zu Deutschland kein Vertragsstaat war.

Dieser Einspruch ist nunmehr mit Erklärung vom 27. Januar 2009 zurückgenommen worden.

Adoptionen von Kindern aus Armenien können somit in Zukunft nur noch unter Beachtung der im Adoptionsübereinkommen vorgeschriebenen Verfahrenswege vorgenommen werden.

In Deutschland gibt es derzeit keine zugelassene Auslandsvermittlungsstelle für die Republik Armenien. Allein die zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter (gegebenenfalls örtliche Jugendämter mit einer speziellen Gestattung) sind befugt, Adoptionen aus Armenien zu vermitteln.

Veröffentlicht am 29. Januar 2009

Kolumbien

Mit Bescheid vom 12. Januar 2009 hat der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden Württemberg die besondere Zulassung zur Adoptionsvermittlung von Kindern aus Kolumbien gegenüber der zugelassenen Auslandsvermittlungsstelle "Zukunft für Kinder" mit sofortiger Wirkung widerrufen, nachdem die Auslandsvermittlungsstelle die Vermittlung von Kindern aus Kolumbien eingestellt hat.

Neben den zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter als zentrale Behörden nach dem Haager Adoptionsübereinkommen sind nur noch die zugelassenen Auslandsvermittlungsstellen A.d.A e.V. in München und in Eschborn zur internationalen Adoption aus Kolumbien berechtigt.

Veröffentlicht am 28. Januar 2009

Singapur

Das Inter-Country Adoption Board (ICAB), die zentrale Behörde der Philippinen nach dem Haager Adoptionsübereinkommen, hat der deutschen Botschaft in Manila angezeigt, dass in letzter Zeit vermehrt Kinder von den Philippinen und aus Malaysia illegal nach Singapur verbracht werden, um dort an ausländische Paare zur Adoption vermittelt zu werden, die vornehmlich sich in Singapur „vorübergehend“ aufhalten. Bereits im Dezember 2008 soll die Betreiberin eines Kinderheimes auf den Philippinen wegen des Verdachts des Kinderhandels verhaftet worden sein. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es bei der Einreise oder der Anerkennung von Adoptionsentscheidungen aus Singapur zu Schwierigkeiten kommen kann, wenn die Herkunft der Kinder nicht geklärt werden kann (siehe auch: http://www.asiaone.com/print/News/Latest%2BNews/Asia/Story/A1Story20081219-109135.html ).

Veröffentlicht am 26. Januar 2009

Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

Das Ständige Büro der Haager Konferenz hat mitgeteilt, dass die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien am 23. Dezember 2008 ihren Beitritt zum Haager Adoptionsübereinkommen erklärt hat. Als zentrale Behörde ist das Arbeits- und Sozialministerium benannt worden. Wann das Übereinkommen für Mazedonien in Kraft treten wird, ist noch nicht bekannt.

Veröffentlicht am 23. Januar 2009

Broschüre der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption (6. Auflage 2009)

Die Broschüre der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption ist neu überarbeitet und auf den Stand von Januar 2009 gebracht worden. Sie ist ab sofort auf der Internetseite www.bundesjustizamt.de, dort unter Auslandsadoption / Broschüre abrufbar. Die gedruckte Version wird in etwa 5 - 6 Wochen vorliegen und kann dann wieder kostenlos bei der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption, Adenauerallee 99 – 103, 53113 Bonn bezogen werden.

Veröffentlicht am 22. Januar 2009

Brasilien

Das Zentralorgan der brasilianischen Zentralen Behörden hat mitgeteilt, dass Adoptionsanträge aus Vertragsstaaten mit zugelassenen freien Trägern ("accredited bodies") nur durch diese nach Brasilien übersandt werden können. Es sei daher nicht erlaubt, dass Privatpersonen oder ausländische Zentrale Behörden mit einem Adoptionsantrag an die brasilianische Zentrale Behörde herantreten. Anträge von in Deutschland lebenden Bewerbern auf Vermittlung eines in Brasilien lebenden Kindes zur Adoption können demnach nur noch von A.d.A. e.V. München nach Brasilien weitergeleitet werden. Hinsichtlich des restriktiven Umganges mit Auslandsvermittlungen durch die brasilianischen Behörden wird auf den Eintrag vom 3. September 2008 in diesem Menüpunkt verwiesen.