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Meldungen aus dem Jahr 2010

Hier finden Sie Meldungen des Jahres 2010 aus dem Bereich der Auslandsadoption.

Veröffentlicht am 25. November 2010

Ungarn

Die ungarische Zentrale Behörde teilt mit, dass für das Jahr 2012 keine Bewerbungen für gesunde Kinder unter 7 Jahren angenommen würden.

Angenommen würden aus jedem Land:

  • 10 Anträge für Einzelkinder oder Geschwister über 7 Jahre
  • 5 Anträge für ein Kind unter 7 Jahren, welches geistig behindert ist oder Verhaltensauffälligkeiten zeigt
  • 5 Anträge auf Adoption von Geschwistergruppen ab drei aufwärts auch unter 7 Jahren

Anträge von Einzelpersonen werden nur für die Adoption eines Kindes über 10 Jahre akzeptiert. Anträge ohne Beschränkung auf eine bestimmte Anzahl pro Land werden akzeptiert nur für Kinder über 10 Jahre.

Veröffentlicht am 4. Oktober 2010

Vereinigte Staaten von Amerika

Das Außenministerium der Vereinigten Staaten von Amerika hat mitgeteilt, dass die von nepalesischen Stellen ausgestellten Dokumente zum Nachweis der Verlassenheit von Kindern nicht glaubhaft seien. Überprüfungen von Personenstandsurkunden, beispielsweise Geburtsurkunden hätten ergeben, dass sie häufig verfälscht oder gefälscht seien. Nachforschungen würden behindert, eine Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden sei vielfach nicht möglich. Als Konsequenz haben nunmehr auch die Vereinigten Staaten von Amerika die internationale Adoption aus Nepal suspendiert.
In Deutschland werden bereits seit Februar dieses Jahres keine Neuanträge auf Adoption eines Kindes aus Nepal mehr entgegengenommen.
siehe: http://www.state.gov/r/pa/prs/ps/2010/08/145767.htm

Veröffentlicht am 4. Oktober 2010

Ruanda

Das Ministry of Gender and Family Promotion von Ruanda teilt mit, das es im Zuge der Vorbereitung des Beitritts zum Haager Adoptionsübereinkommen seit 31. August dieses Jahres bis auf Weiteres die Annahme von Neuanträgen auf Adoption eines Kindes aus Ruanda ausgesetzt hat. Derzeit bereitet Ruanda einen Beitrittsplan vor, um die entsprechenden Strukturen und Verfahrenswege zu schaffen. Breits anhängige Verfahren sind von der Suspendierung nicht betroffen.

Veröffentlicht am 14. September 2010

Irland

Irland hat am 28. Juli 2010 das Haager Adoptionsübereinkommen ratifiziert. Es wird für Irland am 1. November 2010 in Kraft treten. Nach der Ratifikation Irlands sind nunmehr alle EU - Staaten Vertragsstaaten des Übereinkommens. Als zentrale Behörde wurde benannt:

Adoption Authority of Ireland

Shelbourne House

Shelbourne Road

Dublin 4

Veröffentlicht am 26. August 2010

Kasachstan

Das Ständige Büro der Haager Konferenz hat mitgeteilt, dass die Republik Kasachstan am 9. Juli 2010 dem Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption beigetreten ist. Das Übereinkommen wird für Kasachstan am 1. November 2010 in Kraft treten.

Veröffentlicht am 15. Juni 2010

Republik Togo

Das Außenministerium der Niederlande hat mitgeteilt, dass gegen den am 12. Oktober 2009 erklärten Beitritt der Republik Togo zum Adoptionsübereinkommen von 1993 keiner der Vertragsstaaten Einspruch eingelegt hat. Togo ist daher seit 1. Februar 2010 im Verhältnis zu allen anderen Vertragsstaaten ebenfalls Vertragsstaat. Als zentrale Behörde ist das National Committee for the Adoption of the Child in Togo benannt. In Deutschland gibt es noch keine zugelassene Auslandsvermittlungsstelle mit Zulassung zur Adoptionsvermittlung aus Togo. Adoptionen aus der Republik Togo können daher derzeit nur mit Hilfe der zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter vermittelt werden.

Veröffentlicht am 10. Mai 2010

Treffen von erwachsenen Adoptierten aus China

Das Hong Kong Adoptee Planning Committee veranstaltet in Hong Kong von 28. September bis 2. Oktober 2010 das erste Treffen von erwachsenen Adoptierten aus China. Kontakt kann hier aufgenommen werden.

Veröffentlicht am 03. Mai 2010

Rechtsprechungsdatenbank

Zum 28. April 2010 konnte das mit Unterstützung des BMJ und in Zusammenarbeit mit der juris GmbH erarbeitete Projekt der Einrichtung eines Bürgerportals auf der Website der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption abgeschlossen werden. Unter dem Menüpunkt "Rechtsprechungsdatenbank" können damit künftig Fachstellen, Behörden sowie Interessierte, die keinen direkten Zugriff auf juris haben, über die "Suche" bzw. "Erweiterte Suche" im Internet die Rechtsprechung zur Anerkennung ausländischer Adoptionsentscheidungen recherchieren. Mit Hilfe von Suchbegriffen kann gezielt nach Einzelentscheidungen gesucht und die entsprechende Entscheidung im Wortlaut eingesehen werden.

Veröffentlicht am 11. März 2010

Dänemark / Grönland

Das Auswärtige Amt hat mitgeteilt, dass Dänemark dem Niederländischen Außenministerium als Depositar des Haager Adoptionsübereinkommens von 1993 notifiziert hat, dass am 28. Januar 2010 der Geltungsbereich des Übereinkommens auf Grönland erstreckt wurde. Nach Artikel 46 Abs. 2 lit. b des Übereinkommens tritt das Übereinkommen für Grönland am 1. Mai 2010 in Kraft.

Veröffentlicht am 03. März 2010

Thailand

Mit Schreiben vom 29. Januar 2010 teilt die thailändische zentrale Behörde nach dem Haager Adoptionsübereinkommen mit, dass die Zahl der für eine Auslandsadoption in Frage kommenden Kinder in Thailand weiter zurückgegangen sei, andererseits noch eine Vielzahl von Adoptionsbewerbungen vorläge, so dass im laufenden Jahr 2010 keine neuen Bewerbungen mehr angenommen werden könnten.

Veröffentlicht am 17. Februar 2010

Nepal

Das Ständige Büro der Haager Konferenz hat seinen Bericht vom 4. Februar 2010 über das Adoptionswesen in Nepal im Rahmen des Technical Assistance Programme nunmehr veröffentlicht. Der Bericht kann über folgenden Link auf die Internetseite der Haager Konferenz aufgerufen werden: http://www.hcch.net/upload/wop/nepal_rpt09.pdf. Darüber hinaus hat sich auch die Kinderhilfsorganisation UNICEF in einer Presseerklärung (PDF, 655KB, Datei ist barrierefrei) zu den Missständen im nepalesischen Adoptionswesen geäußert.

Veröffentlicht am 11. Februar 2010

Nepal

Am 9. Februar 2010 fand aufgrund der besorgniserregenden Ermittlungsergebnisse und Berichte der deutschen Botschaft in Nepal und des Ständigen Büros der Haager Konferenz ein Treffen mit Vertretern der für Nepal zugelassenen Vermittlungsstellen Diakonisches Werk, Eltern-Kind-Brücke und Help a Child, der aufsichtsführenden Zentralen Adoptionsstellen aus Mainz und Stuttgart, des Auswärtigen Amts und der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption statt. Ergebnis der Sitzung ist die Suspendierung des Adoptionsverkehrs mit Nepal mit sofortiger Wirkung. Entsprechende Bescheide der Zentralen Adoptionsstellen an die betroffenen Auslandsvermittlungsstellen werden in nächster Zeit erwartet.

Veröffentlicht am 29. Januar 2010

Haiti

Die Evakuierung von Kindern aus Haiti, deren Adoptionsverfahren bereits abgeschlossen war oder sich zumindest in fortgeschrittenem Stadium befand, konnte erfolgreich beendet werden.

Veröffentlicht am 19. Januar 2010

Haiti

Nach der Erdbebenkatastrophe in Haiti erreichen die Bundeszentralstelle für Auslandsadoption zahlreiche Angebote von besorgten Bürgern, die ein Kind aus Haiti adoptieren oder zur Pflege aufnehmen möchten. Für die Hilfsbereitschaft der Bürger möchten wir zunächst  herzlichen Dank sagen.

So hilfebedürftig die Menschen in Haiti derzeit auch sein mögen, ist dennoch darauf hinzuweisen, dass die Adoption von Kindern aus der momentanen Situation heraus keine geeignete Maßnahme zur humanitären Soforthilfe darstellt. Zum einen erlaubt die derzeitige Lage keine genaue Analyse der familiären Situation der einzelnen Kinder, beispielsweise im Hinblick auf überlebende Verwandte. Zum anderen werden Kinder zur Adoption nur an Bewerber überantwortet, die die notwendige Beratung und Überprüfung durch eine Fachstelle durchlaufen haben. Auch die Übergabe eines Kindes zu einer zeitweiligen Pflege kann nur an Personen erfolgen, die im Hinblick auf eine solche Maßnahme fachlich vorbereitet sind.

Hierzu hat auch der International Social Service ein Statement veröffentlicht, auf das Bezug genommen wird: Statement International Social Service zu Haiti (PDF, 41KB, Datei ist barrierefrei)

Inwieweit andere Maßnahmen der Soforthilfe für Kinder in Erwägung zu ziehen sind, ist zu deren Einleitung und Organisation die Bundeszentralstelle für Auslandsadoption nicht berufen.

Von hier aus kann nur auf die zahlreichen Spendenaufrufe verwiesen werden, die helfen sollen, das Leid der Haitianer, insbesondere der Kinder zu lindern.