Navigation und Service

Meldungen aus dem Jahr 2012

Hier finden Sie Meldungen des Jahres 2012 aus dem Bereich der Auslandsadoption.

Veröffentlicht am 16. November 2012

Kolumbien

Das ICBF (zentrale Behörde nach dem HAÜ für Kolumbien) hat mitgeteilt, dass keine weiteren Anträge auf Zulassung als akkreditierte Vermittlungsstelle im Bereich des HAÜ von Kolumbien mehr angenommen werden, da über 80 ausländische Stellen zur Adoptionsvermittlung in Kolumbien zugelassen seien und damit der Bedarf abgedeckt sei.

Für Deutschland sind die beiden zugelassenen Auslandsvermittlungsstellen AdA München und AdA Eschborn in Kolumbien akkreditiert.

Veröffentlicht am 14. November 2012

Königreich Lesotho

Aus der Veröffentlichung auf der Internetseite der Haager Konferenz ergibt sich, dass das Königreich Lesotho am 24. August 2012 die Urkunde über den Beitritt zum Adoptionsübereinkommen bei dem Depositar hinterlegt hat. Das Übereinkommen tritt nach Art. 46 Abs. 1 HAÜ am 1. Dezember 2012 in Kraft. Als Zentrale Behörde hat Lesotho den Principal Secretary beim Ministry of Social Development in Maseru benannt. Eine zugelassene Auslandsvermittlungsstelle mit Zulassung für Lesotho gibt es in Deutschland nicht. Adoptionen aus Lesotho können daher nur von den Landesjugendämtern, bzw. örtlichen Jugendämtern mit einer entsprechenden Zulassung vermittelt werden.

Veröffentlicht am 8. November 2012

Kambodscha

Das kambodschanische Außenministerium hat mitgeteilt, dass Auslandsadoptionen bis 1. Januar 2013 ausgesetzt bleiben. Anträge würden erst ab diesem Zeitpunkt angenommen. Zunächst solle die Akkreditierung ausländischer Vermittlungsstellen erfolgen. Für jeden Aufnahmestaat sollen nur zwei Vermittlungsstellen akkreditiert werden. Die Gebühr für eine Auslandadoption sei mit 5000,00 USD angesetzt. Hiervon entfallen 30 % auf innerstaatliche Verwaltungskosten, mit 70 % solle der Aufbau von sozialen Strukturen für Kinder und Jugendliche finanziert werden.

Das Auswärtige Amt berichtet hierzu, dass Kambodscha angekündigt hat, dass internationale Adoptionen zunächst nur aus 5 Provinzen und nur mit Kindern aus staatlichen Kinderheimen erfolgen sollen, für die aufgelegte Programme zur Wiedereingliederung in die Herkunftsfamilie erfolglos waren. Es solle mit nur wenigen Fällen begonnen werden.

Veröffentlicht am 5. November 2012

Montenegro

Die Republik Montenegro hatte am 9. März 2012 die Beitrittsurkunde zum Haager Adoptionsübereinkommen von 1993 beim niederländischen Außenministerium hinterlegt (vergl. Nachricht vom 2. April 2012). Für Montenegro ist damit das Übereinkommen am 1. Juli 2012 in Kraft getreten. Gegen den Beitritt von Montenegro ist kein Einspruch eingelegt worden, so dass das Übereinkommen zwischen allen Vertragsstaaten des Adoptionsübereinkommens Anwendung findet. Als Vermittlungsstellen stehen in Deutschland ausschließlich die zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter als Zentrale Behörden nach dem Übereinkommen zur Verfügung.

Veröffentlicht am 5. November 2012

Ruanda

Die Republik Ruanda hatte am 28. März 2012 die Beitrittsurkunde zum Haager Adoptionsübereinkommen von 1993 beim niederländischen Außenministerium hinterlegt (vergl. Nachricht vom 20. April 2012). Für Ruanda ist damit das Übereinkommen am 1. Juli 2012 in Kraft getreten. Die Bundesrepublik Deutschland hat am 15. Oktober 2012 Einspruch gegen den Beitritt eingelegt, so dass das Übereinkommen zwischen Deutschland und Ruanda keine Anwendung findet.

Veröffentlicht am 20. August 2012

Republik Senegal

Die Internetseiten der französischen Zentralen Behörde nach dem Haager Adoptionsübereinkommen und des Außenministeriums der Vereinigten Staaten von Amerika informieren darüber, dass die Regierung der Republik Senegal seit dem Inkrafttreten des Haager Adoptionsübereinkommens am 1. Dezember 2011 an bis zur vollständigen Umsetzung des Haager Adoptionsübereinkommens internationale Adoptionen vorläufig ausgesetzt hat. Wann der Adoptionsverkehr mit dem Ausland wieder aufgenommen werden kann wird, kann offensichtlich auch von Seiten der senegalesischen Behörden bislang nicht eingeschätzt werden (vgl. Link zur Internetseite der französischen Zentralen Behörde: http://www.diplomatie.gouv.fr/fr/enjeux-internationaux/adoption-internationale-2605/comment-adopter-a-l-etranger/les-fiches-pays/fiches-pays-adoption/article/senegal und Link zur Internetseite des Außenministeriums der Vereinigten Staaten von Amerika: http://adoption.state.gov/country_information/country_specific_alerts_notices.php?alert_notice_type=alerts&alert_notice_file=senegal_1).

Bemühungen um die Adoption eines Kindes aus dem Senegal erscheinen daher bis auf  Weiteres nicht erfolgversprechend.

Veröffentlicht am 14. Juni 2012

Haiti

Das Ständige Büro der Haager Konferenz hat mitgeteilt, dass das haitianische Parlament die Ratifikation des Haager Adoptionsübereinkommens von 1993 beschlossen hat. Damit Haiti aber Vertragsstaat des Übereinkommens wird, ist noch die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde bei dem Depositar, dem niederländischen Außenministerium erforderlich. Das Übereinkommen tritt für Haiti in Kraft am Ersten des Monats, der auf eine Frist von drei Monaten nach der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde in den Haag folgt (Artikel 46 Abs. 1 des Übereinkommens).

Nach der Mitteilung des Ständigen Büros ist das haitianische Sozial- und Arbeitsministerium als Zentrale Behörde nach Art. 6 des Übereinkommens benannt worden.

Der Entwurf des neuen Adoptionsgesetzes soll nunmehr kurzfristig auf die Tagesordnung des Parlaments gesetzt werden.

Veröffentlicht am 4. Juni 2012

Republik Fidschi-Inseln

Das Ständige Büro der Haager Konferenz hat mitgeteilt, dass die Republik Fidschi-Inseln am 29. April 2012 den Beitritt zum Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption erklärt habe.
Das Übereinkommen tritt am 1. August 2012 für die Fidschi-Inseln in Kraft.
Als Zentrale Behörde nach Art. 6 HAÜ und als zuständige Behörde für die Erteilung von Konformitätsbescheinigungen nach Art. 23 HAÜ ist das Sozialministerium, allerdings ohne weitere Kontaktdaten, benannt.
Eine zugelassene Auslandsvermittlungsstelle gibt es für die Fidschi-Inseln in Deutschland nicht.

Veröffentlicht am 23. Mai 2012

Herkunftssuche

Die Vermittlungsstelle familie international frankfurt hat die erste bundesweite HOTLINE HERKUNFT freigeschaltet, über die die Mitarbeiter niedrigschwellig für Fragen rund um das Thema Herkunftssuche / Identität zur Verfügung stehen. Betroffene finden dort geeignete Ansprechpartner mit denen erste Fragen zur eigenen Herkunft besprochen werden können.

Hotline Herkunft des familie international frankfurt e.V.

Veröffentlicht am 20. April 2012

Republik Ruanda

Am 28. März 2012 hat die Republik Ruanda ihren Beitritt zum Haager Adoptionsübereinkommen von 1993 erklärt. Für Ruanda wird das Übereinkommen am  1. Juli 2012 in Kraft treten. Als Zentrale Behörde sowohl nach Art. 6 Abs. 1 HAÜ als auch nach Art. 23 HAÜ hat Ruanda eine Nationale Kinderkommission („The National Commission for Children“) bestimmt.

Für Ruanda gibt es noch keine zugelassene Auslandsvermittlungsstelle, so dass für ein Auslandsvermittlungsverfahren ausschließlich die zuständigen zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter zur Verfügung stehen.

Veröffentlicht am 2. April 2012

Montenegro

Am 9. März 2012 hat die Republik Montenegro ihren Beitritt zum Haager Adoptionsübereinkommen von 1993 erklärt. Für Montenegro wird das Übereinkommen am 1. Juli 2012 in Kraft treten. Als Zentrale Behörde sowohl nach Art. 6 Abs. 1 HAÜ als auch nach Art. 23 HAÜ hat Montenegro das Arbeits- und Sozialministerium in Podgorica bestimmt.
Für Montenegro gibt es noch keine zugelassene Auslandsvermittlungsstelle, so dass für ein Auslandsvermittlungsverfahren ausschließlich die zuständigen zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter zur Verfügung stehen.

Veröffentlicht am 19. Januar 2012

Russische Föderation

Mit Bescheid vom 7. Dezember 2011 hat der Landschaftsverband Rheinland als Zulassungsstelle nach § 4 Abs. 2 AdVermiG der anerkannten Auslandsvermittlungsstelle "CHILDREN AND PARENTS e.V." die Zulassung zur Vermittlung von Kindern aus Russland an Adoptionsbewerber in Deutschland erteilt. Die Zulassung ist vorläufig befristet bis 31. Dezember 2012.

CHILDREN AND PARENTS e.V. hat damit die Zulassung zur Adoptionsvermittlung für Bulgarien, der Ukraine und Russland.

Veröffentlicht am 09. Januar 2012

Niederlande

Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten des Königreichs der Niederlande informiert darüber, dass das Haager Adoptionsübereinkommen am 18. Oktober 2010 auf die Gebiete Bonaire, Sint Eustatius und Saba (Karibische Niederlande) ausgedehnt wurde. Das Haager Übereinkommen sei dort am 1. Februar 2011 in Kraft getreten.

Veröffentlicht am 03. Januar 2012

Thailand

Mit Schreiben vom 6. Dezember 2011 teilt die thailändische Zentrale Behörde nach dem Haager Adoptionsübereinkommen mit, dass weiterhin eine Vielzahl von Adoptionsbewerbungen vorliege, so dass im laufenden Jahr 2012 nur drei Bewerbungen angenommen werden könnten.