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Meldungen aus dem Jahr 2013

Hier finden Sie Meldungen des Jahres 2013 aus dem Bereich der Auslandsadoption.

Veröffentlicht am 25. November 2013

Südkorea

Nach einer Mitteilung des Ständigen Büros hat die Republik Südkorea das Haager Adoptionsübereinkommen von 1993 am 24. Mai 2013 gezeichnet. Damit ist Südkorea allerdings noch kein Mitgliedstaat des Übereinkommens. Erst nach Ratifizierung und Hinterlegung der entsprechenden Urkunde beim Depositar kann das Übereinkommen mit den anderen Vertragsstaaten in Kraft treten. Das ist derzeit noch nicht absehbar, so dass es noch zu früh sein dürfte, im Hinblick auf die Vertragsstaateneigenschaft Koreas Adoptionen nach den entsprechenden Verfahrensregeln vorzubereiten.

Veröffentlicht am 1. Oktober 2013

Demokratische Republik Kongo

Der Internetseite des Außenministeriums der Vereinigten Staaten von Amerika ist zu entnehmen, dass das kongolesische Innenministerium (Ministère de l'Intérieur, Sécurité, Décentralisation et Affaires Coutumières - Direction Générale des Migrations (DGM) - ) die amerikanische Botschaft in Kinshasa darüber informiert hat, dass die Ausstellung von Ausreiseerlaubnissen für adoptierte kongolesische Kinder mit Wirkung vom 25. September 2013 eingestellt wurde. Die Suspendierung könne bis zu zwölf Monate andauern. Die Suspendierung werde mit der Besorgnis über Berichte, adoptierte Kinder könnten entweder durch ihre Adoptivfamilien missbraucht oder in den Aufnahmestaaten durch weitere Adoptiveltern adoptiert werden, begründet. Die Suspendierung beziehe sich nicht allein auf internationale Adoptionen durch US-amerikanische Staatsbürger (vgl. Link: Außenministerium der Vereinigten Staaten von Amerika.)

Inwieweit internationale Adoptionsverfahren zwischen der Demokratischen Republik Kongo und Deutschland betroffen sind, kann von hiesiger Seite derzeit nicht eingeschätzt werden.

Veröffentlicht am 3. September 2013

Ghana

Das Außenministerium der Republik Ghana hat mit Schreiben vom 19. August 2013 mitgeteilt, dass das Ministerium für Frauen und Kinder ein Moratorium für Auslandadoption ausgesprochen hat. Das Moratorium hat bereits im Mai 2013 begonnen und soll zunächst für sieben Monate gelten. Davon sind Fälle ausgenommen, die von dem Ministerium als Notfälle oder als besondere Fälle identifiziert werden. Dazu zählen Fälle von Kindern mit gravierenden gesundheitlichen Problemen, ältere Kinder und innerfamiliäre Adoptionen.
Das Außenministerium teilt weiter mit, dass während des Moratoriums im Hinblick auf die Vorbereitung einer Ratifikation des Haager Adoptionsübereinkommens an einer Verbesserung des Adoptionsprozesses gearbeitet werden soll.

Veröffentlicht am 13. August 2013

Kasachstan

Die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen teilt mit, dass die zugelassene Auslandsvermittlungsstelle “Global Adoption Germany – Help for Kids e.V.“ mit Bescheid vom 16. August 2013 die besondere Zulassung zur Vermittlung von Kindern aus Kasachstan an in Deutschland lebende Bewerber erhalten hat. Die Zulassung ist zunächst befristet bis 31. August 2014. Die Zulassung geht einher mit der Akkreditierung der Auslandsvermittlungsstelle für das Gebiet Ostkasachstan durch Beschluss des kasachischen Bildungsministeriums vom 27. Dezember 2012.

Veröffentlicht am 13. August 2013

Madagaskar

Das Bayerische Landesjugendamt hat mitgeteilt, dass mit Bescheid vom 21. Juni 2013 der zugelassenen Auslandsvermittlungsstelle "Eltern für Afrika e.V." in Augsburg die besondere Zulassung für die internationale Adoptionsvermittlung aus Madagaskar erteilt worden ist. "Eltern für Afrika e.V." ist neben den Zentralen Adoptionsvermittlungsstellen der Landesjugendämter als zentrale Behörden die derzeitig einzige Vermittlungsstelle mit Zulassung für Madagaskar. Die Zulassung gilt zunächst bis zum Ende des Jahres 2014.

Veröffentlicht am 26. Juni 2013

Russischer Besuch im Bundesfamilienministerium

Am 25. Juni 2013 besuchte Abteilungsleiter Vladimir Kabanov aus dem russischen Erziehungs- und Wissenschaftsministerium im Rahmen eines EU-Projektes das Bundesfamilienministerium. Thema waren internationale Adoptionen zwischen Russland und Deutschland. Herr Kabanov informierte unter anderem darüber, dass noch im Juli 2013 ein Gesetz verabschiedet werden soll, mit dem eine Ergänzung des russischen Familiengesetzbuches dahin erfolgen wird, dass Adoptionen durch Einzelpersonen aus Aufnahmestaaten, in denen eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft rechtlich möglich ist, verboten sein werden. Davon seien auch laufende Vermittlungsverfahren betroffen, soweit das gerichtliche Verfahren in Russland noch nicht eingeleitet sei.

Veröffentlicht am 6. Mai 2013

Königreich Lesotho

Das Königreich Lesotho hatte am 24. August 2012 die Beitrittsurkunde zum Haager Adoptionsübereinkommen von 1993 beim niederländischen Außenministerium hinterlegt (vgl. Nachricht vom 31. August 2012). Für Lesotho ist damit das Übereinkommen am 1. Dezember 2012 in Kraft getreten. Die Bundesrepublik Deutschland hat am 28. Februar 2013 Einspruch gegen den Beitritt eingelegt, so dass das Übereinkommen zwischen Deutschland und Lesotho keine Anwendung findet.

Veröffentlicht am 9. April 2013

Königreich Swasiland

Das Königreich Swasiland hat am 5. März 2013 die Urkunde über den Beitritt zum Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption bei dem Niederländischen Außenministerium hinterlegt. Das Übereinkommen tritt nach Art. 46 Abs. 1 HAÜ für Swasiland damit am 1. Juli 2013 in Kraft. Die anderen Vertragsstaaten des Übereinkommens können gegen den Beitritt Swasilands bis 15. September 2013 Einspruch einlegen. Das Königreich Swasiland ist der 90. Vertragsstaat des Haager Adoptionsübereinkommens.
Als Zentrale Behörde hat Swasiland den Direktor des Social Welfare Department, Deputy Prime Minister´s Office benannt. Nähere Einzelheiten sind noch nicht bekannt. Eine zugelassene Auslandsvermittlungsstelle mit Zulassung für Swasiland gibt es in Deutschland nicht. Adoptionen aus Swasiland können daher nur von den Landesjugendämtern, bzw. örtlichen Jugendämtern mit einer entsprechenden Gestattung vermittelt werden.

Veröffentlicht am 9. April 2013

Russische Föderation

Russland hat durch Gesetz die Adoption russischer Kinder durch amerikanische Staatsbürger verboten. Dieses Verbot gilt offensichtlich auch für amerikanische Staatsbürger, die nicht in den USA leben. Der BZAA ist ein Fall bekannt geworden, in dem auch die Adoption durch eine amerikanische Staatsbürgerin, die mit einem Deutschen verheiratet ist, mit diesem in Deutschland lebt und ein russisches Kind adoptieren möchte, abgelehnt worden ist. Adoptionsbewerber, von denen auch nur ein Ehepartner die amerikanische Staatsbürgerschaft hat, die in Deutschland leben und bereits einen Kindervorschlag erhalten haben oder noch erhalten, sollten sich unbedingt mit ihrer Vermittlungsstelle über das weitere Vorgehen abstimmen. Eine Möglichkeit, das Adoptionsverfahren doch noch positiv zu beenden, scheint zu sein, dass der amerikanische Adoptionsbewerber zuvor seine Staatsangehörigkeit aufgibt.

Veröffentlicht am 9. Januar 2013

Mit Bescheid vom 27. Dezember 2012 hat der Landschaftsverband Rheinland die mit Bescheid vom 7. Dezember 2011 ausgesprochene besondere Zulassung für die Auslandsvermittlungsstelle „Children and Parents e.V.“ zur Auslandsvermittlung aus der Russischen Föderation um ein Jahr bis 31. Dezember 2013 verlängert.

„Children and Parents e.V.“ hat die Zulassung zur Auslandsvermittlung für Bulgarien, die Russische Föderation und die Ukraine.