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Meldungen aus dem Jahr 2014

Hier finden Sie Meldungen des Jahres 2014 aus dem Bereich der Auslandsadoption.

Veröffentlicht am 26. Juni 2014

Deutschland

Das Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner wurde am 26. Juni 2014 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es wird am 27. Juni 2014 in Kraft treten.

Veröffentlicht am 27. Mai 2014

Deutschland

Am 23. Mai 2014 hat Deutschland das am 1. September 2011 in Kraft getretene Europäische Übereinkommen vom 27. November 2008 über die Adoption von Kindern gezeichnet. Das Übereinkommen modernisiert und ersetzt das Europäische Adoptionsübereinkommen von 1967, dessen Vertragsstaat Deutschland bereits ist.
Zum Inkrafttreten des revidierten Übereinkommens von 2008 in Deutschland bedarf es nun noch der Ratifikation (s. a. deutsche Internetseite des Europarats).

Veröffentlicht am 14. März 2014

Äthiopien

Nach einer aktuellen Mitteilung des Bundesministeriums des Innern (BMI) bewirkt eine Minderjährigen-Adoption nach äthiopischem Recht, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres des Adoptivkindes beantragt wurde, unter den Voraussetzungen des § 6 Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Es bedarf jedenfalls für den Staatsangehörigkeitserwerb des Kindes nicht der Umwandlung der äthiopischen Adoption nach § 3 Adoptionswirkungsgesetz (AdWirkG). Dies hat eine Ressortabstimmung zwischen dem Bundesministerium des Innern (BMI) und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ergeben. Das BMI hat darauf hingewiesen, dass der Staatsangehörigkeitserwerb durch einen Staatsangehörigkeitsausweis, der rechtsverbindlich das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit bescheinigt, dokumentiert werden kann (§ 30 StAG). Ein entsprechender Antrag auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises kann bei der örtlich zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde in Deutschland bzw. beim Bundesverwaltungsamt in Köln (zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde für im Ausland lebende Antragsteller) gestellt werden.

Sollten Adoptiveltern eine vollständige rechtliche Gleichstellung ihres nach äthiopischem Recht adoptierten Kindes mit einem nach deutschen Sachvorschriften angenommenen Kind wünschen, ist dies weiterhin nur im Wege einer Umwandlung nach § 3 AdWirkG möglich.

Veröffentlicht am 13. Februar 2014

Mauritius

Nach einer Auskunft der zentralen Behörde der Republik Mauritius an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe wird derzeit an der Implementation des Adoptionsübereinkommens gearbeitet. Derzeit werden vom National Adoption Council, der Zentralen Behörde von Mauritius, keine Adoptionsanträge bearbeitet.

Veröffentlicht am 12. Februar 2014

Bundeszentralstelle für Auslandsadoption

Die von der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption herausgegebene Informationsbroschüre zur Internationalen Adoption liegt in 9. Auflage nunmehr auch in der Druckversion vor und kann unentgeltlich bei der Geschäftsstelle (auslandadoption@bfj.bund.de) abgerufen werden.

Veröffentlicht am 16. Januar 2014

Broschüre der BZAA

Gute zwei Jahre sind seit der letzten Auflage der Broschüre der BZAA im November 2011 vergangen. Nunmehr ist die 9. Auflage fertiggestellt. Nicht nur das äußere Erscheinungsbild ist neu, sondern auch inhaltlich ist die Broschüre, insbesondere die Vertragsstaatenliste des Adoptionsübereinkommens, auf den Stand Januar 2014 gebracht und berücksichtigt bereits die neu hinzugekommenen Staaten, für die das Übereinkommen im April 2014 in Kraft treten wird.

Online steht die Broschüre bereits jetzt auf der Internetseite zur Verfügung. Die gedruckten Exemplare werden vermutlich gegen Ende Februar vorliegen. Hierüber wird gesondert Nachricht ergehen.

Veröffentlicht am 6. Januar 2014

Neue Vertragsstaaten im Haager Adoptionsübereinkommen

Im Dezember 2013 haben Kroatien (5. Dezember) und Serbien (18. Dezember) ihren Beitritt zum Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption erklärt. Das Übereinkommen wird für die genannten Staaten am 1. April 2014 in Kraft treten.

Die Ratifizierung des Übereinkommens durch Haiti ist abgeschlossen. Auch für Haiti wird das Übereinkommen nunmehr am 1. April 2014 in Kraft treten.

Damit wird das Übereinkommen ab April dieses Jahres 93 Vertragsstaaten umfassen.

Neben den Zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter hat die zugelassene Auslandsvermittlungsstelle „familie international frankfurt e.V.“ die Zulassung zur Vermittlung von Kindern aus Kroatien und Serbien.

Aus Haiti können neben den Zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter die zugelassenen Auslandsvermittlungsstellen „Eltern für Kinder e.V.“ und „help a child e.V.“ Kinder vermitteln.