Hier finden Sie Meldungen des Jahres 2015 aus dem Bereich der Auslandsadoption.
Veröffentlicht am 30. Juni 2015
Global Adoption Germany – Help for Kids e. V.
Mit Bescheid vom 23. Juni 2015 hat die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen die Anerkennung der Adoptionsvermittlungsstelle “Global Adoption Germany – Help for Kids e. V.“ als anerkannte Auslandsvermittlungsstelle zum 30. Juni 2015 widerrufen. Gleichzeitig wurden die besonderen Zulassungen zur internationalen Adoptionsvermittlung von Kindern aus Bulgarien und Kasachstan ebenfalls mit Wirkung ab 30. Juni 2015 widerrufen. Die besonderen Zulassungen für Ungarn und die Russische Föderation waren bereits mit Bescheid vom 26. Mai 2015 widerrufen worden. Damit darf die Vermittlungsstelle ab 1. Juli 2015 keine Auslandsvermittlungstätigkeit mehr entfalten. Soweit Bewerber um die Adoption eines ausländischen Kindes noch im Verfahren sind, müssen sie sich entscheiden, ob sie das Verfahren mit der für ihren Wohnort zuständigen Zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes fortsetzen oder das Verfahren beenden wollen. Die Akten über alle abgeschlossenen Verfahren werden von der Gemeinsamen Zentralen Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen (GZA Mainz) archiviert.
Veröffentlicht am 24. Juni 2015
Ukraine
Nach ukrainischem Recht ist für die Adoption ukrainischer Kinder ins Ausland eine ausschließliche Zuständigkeit des ukrainischen Sozialministeriums gegeben. Sämtliche Verfahrensschritte bei der internationalen Adoptionsvermittlung werden zwischen dem ukrainischen Ministerium und den Adoptionsbewerbern direkt vorgenommen. Eine fachliche Begleitung von grenzüberschreitenden Adoptionen durch Fachstellen im Aufenthaltsstaat der Bewerber, insbesondere deren Einflussnahme auf das Vermittlungsverfahren ist damit nicht möglich.
In der Vergangenheit hatten die anerkannten Auslandsvermittlungsstellen “Children and Parents e. V.“, “Global Adoption Germany e. V.“ und “Zukunft für Kinder e. V.“ eine besondere Zulassung zur internationalen Adoptionsvermittlung aus dem Herkunftsstaat Ukraine. Die besonderen Zulassungen für die genannten Auslandsvermittlungsstellen sind aus den o. g. Gründen durch die Aufsicht führenden Zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter widerrufen worden. Die Widerrufe zu Lasten “Children and Parents e. V.“ und “Global Adoption Germany e. V.“ sind rechtskräftig. Die Auslandsvermittlungsstelle “Zukunft für Kinder e. V.“ hat gegen den Widerruf Widerspruch eingelegt und gegen die Zurückweisung des Widerspruchs Klage zum Verwaltungsgericht erhoben. Das Gerichtsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Da der Widerspruch und die Klage keine aufschiebende Wirkung haben, können derzeit Adoptionen im Verhältnis zur Ukraine nicht von einem deutschen freien Träger begleitet werden.
Veröffentlicht am 15. Juni 2015
Neue Vertragsstaaten im Haager Adoptionsübereinkommen
Vom 8. bis 12. Juni 2015 fand in Den Haag die vierte Special Commission der Haager Konferenz zum Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption statt. Im Abstand von fünf Jahren treffen sich dort Vertreterinnen und Vertreter aller Vertragsstaaten des Adoptionsübereinkommens sowie von Kinderschutzorganisationen und Fachkräfte, um über die Funktionsweise des Übereinkommens zu beraten.
Anlässlich der diesjährigen Konferenz haben in einem feierlichen Akt die Staaten Sambia und Côte d'Ivoire (Elfenbeinküste) am 11. Juni 2015 ihre Beitrittsurkunde zum Übereinkommen bei dem Depositar hinterlegt. Mit dem Beitritt von Sambia und Côte d'Ivoire zum Adoptionsübereinkommen, das für die beiden Staaten am 1. Oktober 2015 in Kraft treten wird, ist die Zahl der Vertragsstaaten auf 95 angewachsen.
Veröffentlicht am 7. Mai 2015
Madagaskar
Mit Bescheid vom 10. März 2015 hat das Bayerische Landesjugendamt die mit Bescheid vom 21. Juni 2013 ausgesprochene besondere Zulassung für die Auslandsvermittlungsstelle „Eltern für Afrika e.V.“ zur Auslandsvermittlung aus Madagaskar um drei Jahre bis 31. Dezember 2017 verlängert. Madagaskar ist seit 2004 Vertragsstaat des Haager Adoptionsübereinkommens. „Eltern für Afrika e.V.“ ist die einzige anerkannte Auslandsvermittlungsstelle mit Zulassung für Madagaskar.
Veröffentlicht am 17. April 2015
Republik Kirgisistan
Der Landschaftsverband Rheinland als zuständige zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes hat der zugelassenen Auslandsvermittlungsstelle “Children and Parents e.V.“ aus Aachen mit Bescheid vom 18. März 2015 die besondere Zulassung zur Vermittlung von Kindern aus Kirgisistan an in Deutschland lebende Bewerber erteilt. Die Zulassung ist zunächst befristet bis 31. März 2016. Kirgisistan gehört nicht dem Kreis der Vertragsstaaten des Haager Adoptionsübereinkommens von 1993 an. „Children and Parents e.V.“ ist derzeit die einzige zugelassene Auslandsvermittlungsstelle, die eine Zulassung zur Adoptionsvermittlung für den Herkunftsstaat Kirgisistan hat.
Veröffentlicht am 27. Februar 2015
Kenia
Unter Bezug auf den Kabinettsbeschluss vom 26. November 2014 (vgl. Nachricht vom 29. Januar 2015), mit dem ein Adoptionsstopp verhängt worden war, hat das kenianische Sozialministerium in der Kenya Gazette vom 20. Februar 2015 unter der Notiz 1092 weitere getroffene Maßnahmen veröffentlicht. Es ist eine Expertengruppe eingesetzt worden, die insbesondere neue Leitlinien für die Behandlung von nationalen und internationalen Adoptionen erarbeiten soll, die aber auch hinsichtlich der noch anhängigen Einzelverfahren Überprüfungen vornehmen und entsprechende Empfehlungen erarbeiten soll. Das National Adoption Committee ist aufgelöst. Die Maßnahme ist zunächst auf drei Jahre angelegt, enthält aber eine Verlängerungsoption.
Die Kenya Law Society hält den vom Kabinett verhängten Adoptionsstopp zwar für verfassungswidrig. Die getroffenen Maßnahmen lassen jedoch befürchten, dass auf nicht absehbare Zeit internationale Adoptionen aus Kenia nicht mehr möglich sein werden.
Veröffentlicht am 26. Februar 2015
Dominikanische Republik
Die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen teilt mit, dass die zugelassene Auslandsvermittlungsstelle „Help a child e.V. – Kinder finden Eltern –“ mit Bescheid vom 15. Januar 2015 die besondere Zulassung zur Vermittlung von Kindern aus der Dominikanischen Republik an in Deutschland lebende Bewerber erhalten hat. Die Zulassung ist zunächst befristet bis 15. Januar 2016.
„Help a child e.V. – Kinder finden Eltern –“ ist derzeit neben den zuständigen Zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter (Zentrale Behörden) die einzige Auslandsvermittlungsstelle, die eine Zulassung zur Adoptionsvermittlung für die Dominikanische Republik hat.
Veröffentlicht am 29. Januar 2015
Kenia
Das Auswärtige Amt hat der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption ein Schreiben des kenianischen Sozialministeriums, Ministry of Labour, Social Security and Services, Office of the Cabinet Secretary, vom 22. Dezember 2014 übermittelt. In diesem Schreiben wird bestätigt, dass die kenianische Regierung in einer Kabinettsitzung vom 26. November 2014 sowohl die Inlandsadoption als auch die internationale Adoption kenianischer Kinder bis auf Weiteres untersagt hat. Mit Wirkung zum 26. November 2014 ist es den kenianischen Adoptionsvermittlungsstellen danach untersagt, Bewerbungen von Adoptionsbewerbern für die Adoption kenianischer Kinder anzunehmen. Die Platzierung von kenianischen Kindern bei Adoptionsbewerbern ist ab diesem Zeitpunkt ebenfalls untersagt. Zur weiteren Vorgehensweise in Adoptionsverfahren, die vor dem 26. November 2014 eingeleitet wurden, wird das Ministerium die kenianischen Adoptionsvermittlungsstellen gesondert unterrichten. Das Moratorium gilt zeitlich unbegrenzt bis auf Weiteres.