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Meldungen aus dem Jahr 2016

Hier finden Sie Meldungen des Jahres 2016 aus dem Bereich der Auslandsadoption.

Veröffentlicht am 14. Dezember 2016

Neuauflage der Broschüre der BZAA

Fast drei Jahre sind seit der letzten Auflage der Broschüre der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption im Januar 2014 vergangen. Die Zahl der Vertragsstaaten ist auf 98 angewachsen, drei anerkannte Auslandsvermittlungsstellen haben ihre Vermittlungstätigkeit eingestellt. Auch bei den Staaten, für die die Auslandsvermittlungsstellen eine Zulassung haben, haben sich Änderungen ergeben.

Die Broschüre ist aktualisiert und auch textlich überarbeitet worden. Sie hat schließlich ein ganz neues äußeres Erscheinungsbild bekommen. Sie liegt gedruckt jetzt in 10. Auflage mit Stand November 2016 vor und kann wie bisher kostenfrei bei der Geschäftsstelle der BZAA unter der Emailanschrift auslandsadoption@bfj.bund.de oder telefonisch unter +49 228 410 5415 angefordert werden.

Sie wird in Kürze auch online auf der Internetseite der BZAA abrufbar sein.

Veröffentlicht am 30. September 2016

Ghana

Das Ständige Büro der Haager Konferenz teilt mit, dass die Republik Ghana am 16. September 2016 die Beitrittsurkunde zum Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption bei dem Depositar hinterlegt hat. Das Übereinkommen tritt für Ghana am 1. Januar 2017 in Kraft. Ghana ist damit der 98. Vertragsstaat des Adoptionsübereinkommens.

Kirgisistan

Das Ständige Büro der Haager Konferenz teilt mit, dass die kirgisische Republik am 25. Juli 2016 die Beitrittsurkunde zum Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption bei dem Depositar hinterlegt hat. Das Übereinkommen tritt für Kirgisistan am 1. November 2016 in Kraft. Kirgisistan ist damit der 97. Vertragsstaat des Adoptionsübereinkommens.

Eine Zulassung zur Adoptionsvermittlung aus dem Herkunftsstaat Kirgisistan besteht zugunsten der anerkannten Auslandsvermittlungsstelle "Children and Parents e. V.".

Veröffentlicht am 3. August 2016

Zentrum für Adoptionen e. V.

Mit Bescheid vom 23. Juni 2016 hat die Zentrale Adoptionsstelle des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg die Anerkennung der Adoptionsvermittlungsstelle "Zentrum für Adoptionen e.V." als anerkannte Auslandsvermittlungsstelle zum 30. Juni 2016 widerrufen. Gleichzeitig wurden die besonderen Zulassungen zur internationalen Adoptionsvermittlung von Kindern aus der Russischen Föderation und Kasachstan ebenfalls mit Wirkung ab 30. Juni 2016 widerrufen. Damit darf die Vermittlungsstelle ab 1. Juli 2016 keine Auslandsvermittlungstätigkeit mehr entfalten. Derzeit noch nicht abgeschlossene Vermittlungsverfahren werden von der Zentralen Adoptionsstelle des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg weitergeführt. Die Akten über alle abgeschlossenen Verfahren werden dort archiviert.

Veröffentlicht am 10. Mai 2016

Praxisleitfaden Nr. 2

Die deutschsprachige Fassung des Praxisleitfadens Nr. 2 (sog. Guide to Good Practice) zum Haager Adoptionsübereinkommen mit dem Titel "Zulassung und zur Adoption zugelassene Organisationen" ist nun auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz verfügbar:

Die vorliegende Übersetzung des Ursprungstextes, der in französischer und englischer Sprache auf der Website der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht abrufbar ist, wurde durch das Bundesamt für Justiz gefertigt.

Veröffentlicht am 8. März 2016

Dominikanische Republik

Mit Bescheid vom 12. Februar 2016 hat die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen die mit Bescheid vom 15. Januar 2015 ausgesprochene besondere Zulassung für die Auslandsvermittlungsstelle „HELP a child e.V. – Kinder finden Eltern“ zur Auslandsvermittlung aus der Dominikanischen Republik bis 31. Dezember 2017 verlängert. Die Dominikanische Republik ist seit 2007 Vertragsstaat des Haager Adoptionsübereinkommens. „HELP a child e.V. – Kinder finden Eltern“ ist die einzige anerkannte Auslandsvermittlungsstelle mit Zulassung für die Dominikanische Republik.

Diakonisches Werk im Rhein-Neckar-Kreis

Zulasten des Diakonischen Werkes im Rhein-Neckar-Kreis ist mit Bescheiden vom 18. und 19. Februar 2016 die Zulassung zur Adoptionsvermittlung von Kindern aus den Herkunftsstaaten Bulgarien, Thailand und der Russischen Föderation widerrufen worden. Alle Vermittlungsverfahren sind abgeschlossen.
Das Diakonische Werk im Rhein-Neckar-Kreis hat damit keine Zulassung zur Adoptionsvermittlung aus dem Ausland mehr und ist damit nicht mehr berechtigt, die Bezeichnung einer "anerkannten Auslandsvermittlungsstelle" zu führen.

Kenia

Die deutsche Botschaft in Nairobi hat eine Note der kenianischen Regierung übermittelt, mit der das Außenministerium Kenias mitteilt, dass die Aussetzung der Adoption kenianischer Kinder durch Ausländer fortbesteht. Eine zeitliche Perspektive wurde nicht benannt. Das Ministerium werde mitteilen, wenn das Moratorium aufgehoben oder geändert werde.

Mali

Mit Bescheid vom 18. Februar 2016 hat die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen die besondere Zulassung zur Adoptionsvermittlung von Kindern aus Mali gegenüber der anerkannten Auslandsvermittlungsstelle „HELP a child e.V. – Kinder finden Eltern“ widerrufen.
Bereits seit dem Jahr 2010 waren keine neuen Bewerbungen mehr für diesen Herkunftsstaat angenommen worden, weil seinerzeit bereits kaum kalkulierbare Wartezeiten in Kauf zu nehmen waren. Die bürgerkriegsähnlichen Zustände in Mali mit Terroranschlägen und Geiselnahmen sowie eine Gesetzesänderung dahin, dass malische Kinder nur noch durch malische Bewerber adoptiert werden dürfen, haben die Situation weiter verschärft.
Mit Blick auf die gefährliche, politisch instabile Situation in Mali und der fehlenden Aussicht auf Besserung ist die Zusammenarbeit mit Mali durch Widerruf der entsprechenden Zulassung beendet worden.

Die weitere anerkannte Auslandsvermittlungsstelle „Eltern für Afrika“, die eine befristete Zulassung zur Adoptionsvermittlung aus Mali hatte, hat keine Verlängerung der Ende des Jahres 2015 ausgelaufenen Zulassung beantragt, so dass nunmehr keine anerkannte Auslandsvermittlungsstelle mehr eine Zulassung zur Adoptionsvermittlung aus diesem Herkunftsstaat hat.

Äthiopien

Mit Bescheid vom 18. Januar 2016 hat der Landschaftsverband Rheinland die besondere Zulassung zur Adoptionsvermittlung von Kindern aus Äthiopien gegenüber der zugelassenen Auslandsvermittlungsstelle „Evangelischer Verein für Adoption und Pflegekinderhilfe e.V.“ mit sofortiger Wirkung widerrufen, nachdem die Auslandsvermittlungsstelle die Vermittlung von Kindern aus Äthiopien bereits seit längerer Zeit eingestellt hatte.

Russische Föderation

Der zugelassenen Auslandsvermittlungsstelle „Children and Parents e.V.“ war mit Bescheid vom 7. Dezember 2011 und 27. Dezember 2012 die Zulassung zur internationalen Adoptionsvermittlung von Kindern aus der Russischen Föderation befristet bis 31. Dezember 2015 erteilt worden. Die Befristung ist abgelaufen und nicht neu erteilt worden. „Children an Parents e.V. hat damit noch die Zulassung für die Länder Bulgarien und Kirgisistan.