Hier finden Sie Meldungen des Jahres 2018 aus dem Bereich der Auslandsadoption.
Veröffentlicht am 5. September 2018
Benin
Das Ständige Büro der Haager Konferenz teilt mit, dass Benin am 28. Juni 2018 das Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption gezeichnet hat. Das Übereinkommen tritt für Benin am 1. Oktober 2018 in Kraft. Benin ist damit der 99. Vertragsstaat des Adoptionsübereinkommens.
Veröffentlicht am 21. August 2018
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
Gemäß Mitteilung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat wird die bisherige, mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einvernehmlich abgestimmte Auffassung, dass die Wirkungen einer sri-lankischen Auslandsadoption denjenigen einer Minderjährigen-Adoption nach deutschem Sachrecht in den für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 6 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) wesentlichen Gesichtspunkten gleichwertig sind, nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Oktober 2017 - 1 C 30/16 - nicht mehr aufrechterhalten. Da die Wirkungen einer sri-lankischen Auslandsadoption hinter denen einer deutschen Volladoption zurückbleiben, bedarf es für den Staatsangehörigkeitserwerb nach § 6 StAG somit (nunmehr) der Umwandlung einer solchen Adoption nach § 3 des Adoptionswirkungsgesetzes (AdWirkG), wobei der Umwandlungsantrag vor Vollendung des 18. Lebensjahres des Adoptivkindes gestellt sein muss.
Die Adoptionswirkungsliste wird derzeit noch in Abstimmung mit dem BMJV überarbeitet; die hier abrufbare Liste ist daher nicht auf dem aktuellen Stand.
Veröffentlicht am 27. März 2018
Tätigkeitsbericht 2017 der BZAA veröffentlicht
Die Bundeszentralstelle für Auslandsadoption hat den Tätigkeitsbericht für 2017 veröffentlicht.
Veröffentlicht am 26. März 2018
Evangelischer Verein
Zum 31. Dezember 2017 ist die besondere Zulassung der anerkannten Auslandsvermittlungsstelle Evangelischer Verein für Adoptions- und Pflegekindervermittlung e. V. für die Vermittlung von Kindern aus der Republik Kenia ausgelaufen. Der Evangelische Verein für Adoptions- und Pflegekindervermittlung e. V. ist daher nicht mehr zur Ausübung internationaler Adoptionsvermittlung aus der Republik Kenia berechtigt.
Veröffentlicht am 2. Februar 2018
Children and Parents e. V.
Mit Bescheid vom 19. Dezember 2017 hat die Zentrale Adoptionsstelle des LVR-Landesjugendamts Rheinland die Anerkennung der Adoptionsvermittlungsstelle Children and Parents e. V. als anerkannte Auslandsvermittlungsstelle widerrufen. Gleichzeitig wurde die besondere Zulassung zur internationalen Adoptionsvermittlung von Kindern aus Bulgarien mit Wirkung zum 31. Januar 2018 widerrufen. Die besondere Zulassung zur internationalen Adoptionsvermittlung von Kindern aus Kirgisistan lief bereits zum 31. Dezember 2017 aus. Damit darf die Vermittlungsstelle ab dem 1. Februar 2018 keinerlei Auslandsvermittlungstätigkeit mehr entfalten.
Bewerber, die die Fortsetzung eines noch nicht abgeschlossenen Vermittlungsverfahrens wünschen, können eine andere anerkannte Vermittlungsstelle, die für die internationale Adoptionsvermittlung von Kindern aus Bulgarien zugelassen ist, mit der Übernahme des Verfahrens beauftragen oder das Verfahren wird von der jeweiligen Zentralen Adoptionsstelle am Wohnsitz der Bewerber übernommen. Die Akten der abgeschlossenen Vermittlungsfälle werden der Zentralen Adoptionsstelle des LVR-Landesjugendamtes Rheinland zur Aufbewahrung übergeben.