Für die zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter und die zugelassenen Auslandsvermittlungsstellen besteht die Möglichkeit, Meldungen nach der "Verordnung über Meldungen internationaler Adoptionsvermittlungsfälle an die Bundeszentralstelle für Auslandsadoption (AuslAdMV)" über das Internet-Formularcenter der Justiz (InFormJu) direkt zu übersenden.
Hierzu bedürfen die meldenden Personen jeweils einer Zugangsberechtigung.
Das Antragsformular für die Zugangsberechtigung ist mit Hilfe des Computers am Bildschirm auszufüllen und anschließend auszudrucken, mit Ort, Datum, Dienstsiegel bzw. Stempel und Unterschrift zu versehen und in Papierform an das Bundesamt für Justiz zu versenden.
Der Antrag auf Zugangsberechtigung wird durch das Bundesamt für Justiz geprüft und anschließend die Zugangsberechtigung mit Benutzerkennung und Passwort mit getrennter Post versandt.
Bei der ersten Anmeldung werden die Zugangsberechtigten zur Änderung des Passwortes aufgefordert.
Danach können die Meldeformulare über Datenleitung direkt an das Bundesamt für Justiz übermittelt werden.