Zentrale Behörde für internationale Erwachsenenschutzangelegenheiten
Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie darüber, wie das Bundesamt für Justiz als Zentrale Behörde Privatpersonen, Gerichten und Behörden in Betreuungssachen mit grenzüberschreitendem Bezug behilflich sein kann. Dieser Überblick gibt erste Informationen zu den Rechtsgrundlagen und den Staaten, für die das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen gilt. Eine Linkliste hilft Ihnen dabei, andere Stellen zu identifizieren, die Ihnen eventuell helfen können. Außerdem können Sie Formulare herunterladen.
Kontakt
Bundesamt für Justiz
Zentrale Behörde für internationale Erwachsenenschutzangelegenheiten
53094 Bonn
Telefon: +49 228 99 410-5212
Telefax: +49 228 410-5401
E-Mail: int.sorgerecht@bfj.bund.de
Die Anschriften der Zentralen Behörden der übrigen Vertragsstaaten des Haager Erwachsenenschutzübereinkommens sind auf der Internetseite der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht zu finden.
Haager Konferenz für Internationales Privatrecht
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