Für Unterhaltsberechtigte ist es oft schwierig, ihren Unterhaltsanspruch gegen die unterhaltsverpflichtete Person durchsetzen zu können. Dies gilt umso mehr, wenn sich der oder die Unterhaltsverpflichtete in einem anderen Staat als die unterhaltsberechtigte Person aufhält. Hier kann das BfJ als deutsche Zentrale Behörde für Unterhaltsangelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) sowie nach dem UN-Unterhaltsübereinkommen helfen, die gesetzlichen Unterhaltsansprüche geltend zu machen.