Das Bundesamt für Justiz (BfJ) nimmt vielfältige Aufgaben im Bereich des internationalen Familienrechts wahr. Als deutsche Zentrale Behörde im internationalen Kindschaftsrecht leistet es praktische Hilfestellung bei grenzüberschreitenden Konfliktfällen. Es unterstützt beispielsweise bei der grenzüberschreitenden Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, bei grenzüberschreitenden Kindesentführungen sowie bei internationalen Adoptionen.