Das Bundesamt für Justiz (BfJ), Referat für Internationale Sorgerechts-, Kindesentführungs-, Kinder- und Erwachsenenschutzangelegenheiten, 53094 Bonn erhebt Ihre Daten zum Zwecke der Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben als Zentrale Behörde nach § 3 des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes (IntFamRVG) bzw. § 1 des Erwachsenenschutzübereinkommens-Ausführungsgesetzes (ErwSÜAG) im Bereich Internationale Sorgerechts-, Kindesentführungs-, Kinder- und Erwachsenenschutzangelegenheiten (Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben c), d) der Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO -).
Innerhalb des BfJ erhalten diejenigen Stellen als Empfänger Zugriff auf die Daten, die diese zur Erfüllung dieser rechtlichen Verpflichtungen benötigen. Eine Weitergabe an Empfänger außerhalb des BfJ kann in diesem Rahmen ebenfalls erforderlich sein, um die rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Derartige Empfänger können beispielsweise sein: Gerichte, andere Behörden oder Vollstreckungsorgane.
Aufgrund der grenzüberschreitenden Tätigkeit des BfJ werden die Daten gegebenenfalls auch in das Land übermittelt, in dem ein anderer Verfahrensbeteiligter oder eine andere Verfahrensbeteiligte seinen oder ihren Aufenthalt hat. Dies kann auch ein Land außerhalb der Europäischen Union sein.