Die Bundesrepublik Deutschland ist Vertragsstaat mehrerer internationaler Übereinkommen, die für die Lösung von internationalen Kindschaftskonflikten Regelungen vorsehen. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) bildet die Zentrale Behörde für Deutschland. Hier finden Sie Informationen zur Rückführung entführter Kinder und zu grenzüberschreitenden Umgangs- und Sorgerechtskonflikten.