Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie darüber, wie Ihnen das Bundesamt für Justiz als Zentrale Behörde behilflich sein kann, wenn Sie und Ihr Kind von einer grenzüberschreitenden Sorgerechts- oder Umgangsstreitigkeit oder einer internationalen Kindesentführung bereits betroffen sind oder diese möglicherweise bevorsteht. Dieser Überblick gibt erste Informationen zu den Rechtsgrundlagen, Kostenfragen und den Staaten, für die diese internationalen und europäischen Rechtsvorschriften gelten, aber auch zu anderen Möglichkeiten wie z. B. Mediation. Eine Link-Liste hilft Ihnen dabei, andere Stellen zu identifizieren, die Ihnen eventuell helfen können. Außerdem können Sie Antragsformulare auf Deutsch und in zahlreichen anderen Sprachen herunterladen, um bei uns, bei einer ausländischen Zentralen Behörde oder beim zuständigen Gericht im In- oder Ausland einen Antrag auf Kindesrückführung, Durchsetzung eines grenzüberschreitenden Umgangsrechts oder Anerkennung einer Sorge- oder Umgangsrechtsentscheidung zu stellen.
Deutsche Jugendämter und Gerichte, die erwägen, ein Kind in einem Heim oder einer Pflegefamilie im Ausland unterzubringen, finden Hinweise zu dem in zahlreichen Ländern vor der Unterbringung durchzuführenden Konsultationsverfahren. Für ausländische Behörden und Gerichte, die ein Kind in Deutschland unterbringen möchten, wird erläutert, wie das Konsultationsverfahren in Deutschland ausgestaltet ist.
Broschüre Internationale Kindschaftsverfahren (PDF, 1MB, Datei ist barrierefrei)
Faltblatt Grenzüberschreitende Kindesentführungen (PDF, 260KB, Datei ist barrierefrei)