Die deutsche Zentrale Behörde führt eine umfangreiche Statistik über Vorgänge auf der Grundlage des Haager Kindesentführungsübereinkommens, des Europäischen Sorgerechtsübereinkommens und der Brüssel II b-Verordnung, an denen sie beteiligt ist. Dies betrifft sowohl Vorgänge, die auf die Rückführung widerrechtlich in einen anderen Vertragsstaat verbrachter oder dort zurückgehaltener Kinder gerichtet sind, als auch Vorgänge betreffend die Regelung des grenzüberschreitenden Umgangs mit einem Kind. Die Statistik gibt Auskunft über besonders bedeutsame Aspekte der Fallbearbeitung in inhaltlicher wie zeitlicher Hinsicht. Ein weiteres Ziel ist es, Daten zur Verfügung zu stellen, die für eine wissenschaftliche Untersuchung der betreffenden rechtlichen und tatsächlichen Fragen von Nutzen sein könnten.
Die Statistik erfasst nur solche Vorgänge, an denen die deutsche Zentrale Behörde beteiligt war. In Rückführungs- und Umgangsverfahren sowie Verfahren auf Anerkennung und ggf. Vollstreckung einer ausländischen Sorgerechts- oder Umgangsentscheidung können die Parteien jedoch das Gericht im In- oder Ausland auch unmittelbar anrufen, ohne die Hilfe der deutschen Zentralen Behörde in Anspruch zu nehmen. Diese Verfahren werden in der hier geführten Statistik nicht erfasst.
Die Statistik zu Rückführungsfällen unterscheidet zwischen Fällen, bei denen in Deutschland lebende Kinder widerrechtlich ins Ausland verbracht oder dort zurückgehalten wurden ("ausgehende Vorgänge") und den umgekehrten Fällen, in denen Kinder aus dem Ausland widerrechtlich nach Deutschland verbracht oder hier zurückgehalten wurden ("eingehende Vorgänge"). Das Gleiche gilt für Vorgänge zur Durchsetzung eines grenzüberschreitenden Umgangsrechts.
Eine Aktualisierung erfolgt im ersten Halbjahr eines jeden Jahres. Daneben wird auch ein Tätigkeitsbericht für das Vorjahr veröffentlicht.