Unterstützungsmöglichkeiten für Gerichte in Fällen mit grenzüberschreitendem Bezug: Haager Verbindungsrichterinnen und Europäisches Justizielles Netz für Zivil- und Handelssachen
Deutsche Familiengerichte können sich auch an die deutschen Verbindungsrichterinnen im Haager Verbindungsrichternetzwerk wenden, wenn Sie Unterstützung in einer Kindschaftssache mit grenzüberschreitendem Bezug benötigen. Weitere Informationen hierzu lassen sich auf der Internetseite der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht abrufen.
Bei Verfahren mit Bezügen zu anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (mit Ausnahme Dänemarks) besteht für Familiengerichte zudem die Möglichkeit, sich an die deutschen Kontaktstellen im Rahmen des Europäischen Justiziellen Netzes (EJN) für Zivil- und Handelssachen sowie an die im Rahmen des EJN benannten Familienrichterinnen und -richter zu wenden. Über die Unterstützungsmöglichkeiten für deutsche Gerichte im Rahmen des EJN informiert das EJN-Merkblatt und der Internetauftritt der Bundeskontaktstelle. Zwei der im Rahmen des EJN benannten Richterinnen sind gleichzeitig Verbindungsrichterinnen im Haager Richternetzwerk.