Wichtiger Hinweis
Aktuelles
- Hohes Arbeitsaufkommen: Bitte beachten Sie, dass es bei der Bearbeitung von Anträgen und Anfragen (insbesondere von Aufenthaltsermittlungen) aktuell aufgrund des hohen Antragsaufkommens zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann. Die Einhaltung von Fristen ist sichergestellt. Wir werden unaufgefordert auf Sie zukommen.
- Ab 1. November 2024 gilt das Haager Unterhaltsübereinkommen 2007 für Kirgisistan.
- Ab 1. September 2024 gilt das Haager Unterhaltsübereinkommen 2007 für Georgien.
- Bundesamt für Justiz führt neues IT-Kommunikationssystem iSupport in grenzüberschreitenden Unterhaltsverfahren ein. Weitere Informationen sind in der Pressemitteilung und in diesem Erklärvideo abrufbar.
- Vereinigtes Königreich: Ab 1. Januar 2021 gilt das Haager Unterhaltsübereinkommen 2007 für das Vereinigte Königreich. Bei der Anerkennung, Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung von Entscheidungen kann teilweise die EG-UntVO noch weiter Anwendung finden. Nähere Informationen zu den ab dem 1. Januar 2021 für die Vollstreckung eines deutschen Titels im Vereinigten Königreich erforderlichen Antragsformularen finden Sie in der
Übersicht über ausgehende Anträge in das Vereinigte Königreich (PDF, 151KB, Datei ist barrierefrei)
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Bundesamt für Justiz: Neue Regelungen zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen in den USA
Bonn. Am 1. Januar 2017 ist das Haager Unterhaltsübereinkommen von 2007 für die USA in Kraft getreten. Die Zusammenarbeit Deutschlands mit den USA bei der grenzüberschreitenden Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen wird damit auf eine neue Grundlage gestellt. Das Bundesamt für Justiz in Bonn unterstützt Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden bei der grenzüberschreitenden Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.
Fachaufsatz zur Ratifizierung des Haager Unterhaltsübereinkommens (HUÜ) 2007 durch die USA
In der Zeitschrift Das Jugendamt – Zeitschrift für Jugendhilfe und Familienrecht ist ein aktueller Fachaufsatz zur Ratifizierung des HUÜ durch die USA erschienen, der auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz zum Download bereitsteht:
Fachaufsatz Schlauß/Meysen: Ratifizierung des Haager Unterhaltsübereinkommens 2007 durch die USA (in: Das Jugendamt – Zeitschrift für Jugendhilfe und Familienrecht, Ausgabe 1/2017) (PDF, 138KB, Datei ist barrierefrei)
Neuauflagen der Broschüre Auslandsunterhalt (Stand: November 2021) und des Merkblatts für Beistände zur Geltendmachung von Unterhalt in Europa (Stand: März 2021) sowie das Merkblatt mit Hinweisen für den Unterhaltsrückgriff öffentlicher Stellen im Ausland (Stand: November 2021).
Alle drei Auflagen sind aktuell und berücksichtigen insbesondere das Inkrafttreten des Haager Unterhaltsübereinkommens 2007 zum 1. Januar 2017 für die Vereinigten Staaten von Amerika und Montenegro sowie zum 1. Februar 2017 für die Türkei.
Die Broschüre Auslandsunterhalt, das Merkblatt für Beistände zur Geltendmachung von Unterhalt in Europa sowie das Merkblatt mit Hinweisen für den Unterhaltsrückgriff öffentlicher Stellen im Ausland sind online abrufbar, können aber auch wie bisher kostenfrei unter der E-Mail-Adresse auslandsunterhalt@bfj.bund.de oder telefonisch unter +49 228 410 6434 gedruckt angefordert werden.
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