Das Bundesamt für Justiz (BfJ), Referat II 4, 53094 Bonn erhebt Daten zur Erfüllung seiner rechtlichen Verpflichtung als Zentrale Behörde nach § 4 Absatz 1 Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) zum Zwecke der grenzüberschreitenden gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c), Buchstabe d) Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO).
Innerhalb des BfJ erhalten diejenigen Stellen als Empfänger Zugriff auf die Daten, die diese zur Erfüllung dieser rechtlichen Verpflichtungen benötigen. Eine Weitergabe an Empfänger außerhalb des BfJ kann in diesem Rahmen ebenfalls erforderlich sein, um die rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Derartige Empfänger können beispielsweise sein: Gerichte, andere Behörden oder Vollstreckungsorgane.
Aufgrund der grenzüberschreitenden Tätigkeit des BfJ werden die Daten gegebenenfalls auch in das Land übermittelt, in dem ein anderer Verfahrensbeteiligter seinen Aufenthalt hat. Dies kann auch ein Land außerhalb der Europäischen Union sein.
Im Übrigen wird auf die allgemeine Datenschutzerklärung des BfJ verwiesen.