Verwendung zweisprachiger Formulare
(Ausfüllanleitung und Empfehlungen)
- Die Formulare sind auf die amerikanischen Anforderungen an ein Gesuch abgestimmt.
- Alle Angaben sollten vollständig ausgeführt und gegebenenfalls verneint werden, z.B. durch die Angabe „nicht vorhanden“ bzw. „nicht bekannt“.
- Notwendigkeit der Übersetzung:
Der deutsch- und englischsprachige Text der Formulare ist vollständig auszufüllen. Änderungen des Textes und alle Angaben bedürfen ebenfalls der Übersetzung in die englische Sprache. - Darlegung des Anspruchs:
Ist ein inländischer Unterhaltstitel nicht vorhanden, müssen entweder der monatliche Unterhaltsbetrag und eventuelle Rückstände beziffert werden oder es muss der Forderungsbetrag beziffert werden, der bei wirksam übergeleiteten Unterhaltsansprüchen nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches II, VIII oder XII, des Unterhaltsvorschussgesetzes oder des Bundesgesetzes über die individuelle Förderung der Ausbildung (BAföG) für einen befristeten Zeitraum verlangt werden kann. Denn in diesem Fall kann Ersatz nur für bereits erbrachte Hilfsleistungen verlangt werden.
Ist eine gerichtliche Unterhaltsentscheidung vorhanden (rechtskräftiges Urteil, Vergleich, Beschluss, vom Rechtspfleger beurkundete Unterhaltsverpflichtung), muss Registrierung des genau bezeichneten Titels verlangt werden. Außerdem muss der monatlich laufende und rückständige Unterhalt unter Angabe spezifizierter Zeiträume beziffert werden (eine Bezifferung lediglich nach Prozentsätzen genügt nicht). - Notwendigkeit der Betragsumrechnung: Zur Beschleunigung und Vereinfachung sollten Geldforderungen in der Währung des Gegenseitigkeitsstaates verlangt werden.
Der der Betragsumrechnung von DM/Euro in US-Dollar zugrunde gelegte Umrechnungskurs (exchange rate) ist in den Formularen als Fußnote zu vermerken.
Monatsangaben sollten wegen der von der deutschen Schreibweise (TT/MM/JJ) abweichenden Form (MM/DD/YY) immer ausgeschrieben werden. - Eidesstattliche Versicherung:
Die Bescheinigungen über die abgegebenen Versicherungen an Eides Statt können von einem Richter oder Rechtspfleger des Amtsgerichts erteilt werden. - Anlage "Erklärung über die Zahlungsrückstände":
Auf der Grundlage des/der vorhandenen Schuldtitel(s) ist eine spezifizierte Rückstandsberechnung auf monatlicher Abrechnungsbasis vorzunehmen. - Anlage "Erklärung über Mittel und Bedürfnisse":
Es sind die finanziellen Verhältnisse des sorgeberechtigten Elternteils anzugeben (jeweils volle Beträge/keine anteilsmäßige Verteilung auf das/die unterhaltsberechtigte(n) Kind(er).
Der Zentralen Behörde sind über das Amtsgericht vier identische Blattsammlungen mit sämtlichen deutsch- und englischsprachigen Schriftstücken in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zuzuleiten.
Der Zentralen Behörde sind über das Amtsgericht vier identische Blattsammlungen mit sämtlichen deutsch- und englischsprachigen Schriftstücken in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zuzuleiten.