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Formulare

Für Anträge nach der EG-Unterhaltsverordnung (EG-UntVO) sind zwingend die Formulare zu verwenden, welche die EG-UntVO vorschreibt. Diese sind auf dem Europäischen Justizportal abrufbar.

Weitere Information und Erläuterungen zu den Formularen finden sich auch in den von der Europäischen Kommission veröffentlichten Leitlinien für die Verwendung der Anhänge zur Verordnung (EG) Nr. 4/2009 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen.

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