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Mitgliedstaaten der Europäischen Union

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* Die EG-Unterhaltsverordnung gilt auch in Dänemark (auf der Grundlage des Abkommens vom 19. Oktober 2005 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen). Dänemark wendet jedoch nicht alle Vorschriften an, insbesondere nicht die Vorschriften über das anwendbare Recht und die Vorschriften über die Zusammenarbeit zwischen den Zentralen Behörden. Die zur EG-Unterhaltsverordnung auf dem europäischen Justizportal veröffentlichten Formblätter können jedoch grundsätzlich verwendet werden.

Formulare auf dem europäischen Justizportal

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