Innerhalb der Europäischen Union werden deutsche Urkunden oft nur anerkannt, wenn ein Nachweis über die Echtheit der Urkunde beigefügt wird. Die Echtheit kann mit einer sogenannten Apostille bestätigt werden. Statt einer Apostille und Übersetzung kann auf Antrag der Urkunde ein mehrsprachiges Formular als Übersetzungshilfe beigefügt werden. Das BfJ stellt diese Formulare für Führungszeugnisse zum Nachweis der Vorstrafenfreiheit oder für gerichtliche Urkunden in Personenstandssachen, insbesondere Berichtigungsbeschlüsse aus.