Für Unterhaltsberechtigte ist es oft schwierig, ihren Unterhaltsanspruch gegen die unterhaltsverpflichtete Person durchsetzen zu können. Dies gilt umso mehr in den Fällen, in denen sich der oder die Unterhaltsverpflichtete in einem anderen Staat als die unterhaltsberechtigte Person aufhält.
In diesen Fällen kann das Bundesamt für Justiz als deutsche Zentrale Behörde helfen, die gesetzlichen Unterhaltsansprüche gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen. Hierbei erhebt das Bundesamt keine Gebühren.
Sofern eine unterhaltsberechtigte Person in Deutschland die Dienstleistungen der Zentralen Behörde in Anspruch nehmen möchte, richtet sich das einschlägige Verfahren in den meisten Fällen nach dem Aufenthalt des oder der Unterhaltsverpflichteten im Ausland.
Bitte beachten Sie, dass das Bundesamt für Justiz nicht weltweit unterstützen kann:
In der alphabetischen Staatenliste finden Sie die Länder, mit denen Vereinbarungen über die Zusammenarbeit bei der grenzüberschreitenden Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen bestehen und im Verhältnis zu denen das Bundesamt für Justiz daher unterstützend tätig werden kann. Ist das Land, in dem sich die unterhaltspflichtige Person aufhält, dort nicht aufgeführt, kann das Bundesamt für Justiz leider nicht weiterhelfen.
Staatenliste (PDF, 198KB, Datei ist barrierefrei)
Aufenthalt der unterhaltspflichtigen Person | Verfahren |
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Mitgliedstaaten der Europäischen Union | nach der EG-Unterhaltsverordnung |
Vertragsstaaten des Haager Unterhaltsübereinkommens 2007 (u. a. Vereinigte Staaten von Amerika, Vereinigtes Königreich, Norwegen, Türkei) | |
Vertragsstaaten des UN-Unterhaltsübereinkommens (u. a. Schweiz, Australien) | nach dem UN-Übereinkommen vom 20. Juni 1956 (PDF, 39KB, Datei ist barrierefrei) |
Kanada (soweit Provinz nicht Vertragsstaat des Haager Unterhaltsübereinkommens 2007 ist), Südafrika | bei förmlicher Gegenseitigkeit |
Neben allgemeinen Informationen zum Thema Auslandsunterhalt halten wir auch bei den einzelnen Verfahrensarten Antragsformulare sowie Hinweise zum Ausfüllen der Formulare für Sie bereit.
Für einen vertieften Einblick in das Rechtsgebiet empfehlen wir einen Blick in unsere Broschüre, die auch heruntergeladen werden kann. Daneben können Sie die einschlägigen Rechtsgrundlagen abrufen oder die weiterführenden Links nutzen.
Bei allgemeinen Fragen können Sie sich montags bis donnerstags zwischen 8:00 und 16:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 14:30 Uhr an unsere Hotline wenden. Diese erreichen Sie unter der Nummer: +49 228 99 410-6434.
Bei Fragen zu laufenden Einzelfällen wenden Sie sich bitte direkt an die/den jeweilige/n Sachbearbeiter/-in (siehe Durchwahl auf dem Briefkopf unseres Schreibens bzw. in der Signatur unserer E-Mail).