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Aufgaben des Focal Points SLAPP

Werden offensichtlich unbegründete Gerichtsverfahren angestrengt oder dienen Gerichtsverfahren missbräuchlich allein dem Zweck, Journalistinnen und Journalisten, Menschenrechtsaktivistinnen und Menschenrechtsaktivisten oder andere Akteure der Zivilgesellschaft, die sich öffentlich beteiligen, zum Schweigen zu bringen, wird dieses Phänomen als sog. "SLAPP" bezeichnet (Strategic Lawsuits Against Public Participation).

Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung oder "SLAPP-Klagen" können zum Beispiel dann vorliegen, wenn Journalistinnen und Journalisten oder Menschenrechtsaktivistinnen und Menschenrechtsaktivisten offensichtlich unbegründet wegen einer angeblichen Verleumdung verklagt werden. Gerichtsverfahren sind teuer und können Betroffene ggf. bereits wegen der hohen Gerichtskosten, der angedrohten Vertragsstrafen oder Schadensersatzforderungen dazu bringen, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und in Zukunft auf eine kritische Berichterstattung zu verzichten.

Ein besonders drastisches Beispiel hierfür ist der Fall der maltesischen Journalistin und Bloggerin Daphne Caruana Galizia, die im Oktober 2017 mit einer Autobombe ermordet wurde. Sie war als investigative Journalistin tätig und für ihre kritischen Berichte bekannt. Im Zeitpunkt ihrer Ermordung waren mehr als 40 Verleumdungsklagen gegen sie vor Gericht anhängig. Sowohl die Verleumdungsklagen als auch ihre Ermordung standen im Zusammenhang mit ihrer journalistischen Arbeit.

Die Europäische Union hat diesen Fall zum Anlass genommen, um gegen SLAPP-Klagen in Europa gesetzgeberisch vorzugehen. Insbesondere wurde am 11. April 2024 die Richtlinie (EU) 2024/1069 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren verabschiedet. Die Richtlinie umfasst SLAPP-Klagen in Zivilsachen mit grenzüberschreitendem Bezug und setzt einen Mindeststandard für Maßnahmen, die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zum Schutz von SLAPP-Betroffenen vor derartigen Klagen ergreifen müssen. Diese Maßnahmen sind bis zum 17. Mai 2026 in nationales Recht umzusetzen. Zusätzlich hat die Europäische Kommission bereits am 27. April 2022 die Empfehlung (EU) 2022/758 zum Schutz von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern, die sich öffentlich beteiligen, vor offenkundig unbegründeten oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren verabschiedet.

Dem Bundesamt für Justiz (BfJ) wurde die Aufgabe der nationalen Anlaufstelle für SLAPP-Betroffene (sog. Focal Point SLAPP) auf der Grundlage der Nummer 25 der Empfehlung (EU) 2022/758 übertragen. Das BfJ nimmt in diesem Bereich seit dem 1. Januar 2025 insbesondere die Aufgabe des Austauschs mit Focal Points anderer EU-Mitgliedstaaten sowie der Europäischen Kommission wahr.

Eine Information und persönliche Beratung von Betroffenen durch das BfJ erfolgt hingegen nicht. Diese Aufgabe wird derzeit durch die No SLAPP Anlaufstelle des No-SLAPP-Bündnisses wahrgenommen. Nähere Informationen erhalten Sie unter: Information und Beratung für SLAPP-Betroffene

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