Nach der Empfehlung (EU) 2022/758 der Kommission vom 27. April 2022 zum Schutz von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern, die sich öffentlich beteiligen, vor offenkundig unbegründeten oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren sollen die EU-Mitgliedstaaten SLAPP-Betroffene insbesondere durch Information und Beratung unterstützen.
In Deutschland hat daher im April 2024 die No SLAPP Anlaufstelle des No-SLAPP-Bündnisses ihre Arbeit aufgenommen. SLAPP-Betroffene können sich für eine Erstberatung zu bestehenden Unterstützungsangeboten an diese Anlaufstelle wenden. Auf der Internetseite der Anlaufstelle befinden sich zudem vielfältige Informationen zum Thema SLAPP. Die Anlaufstelle bietet darüber hinaus regelmäßig Veranstaltungen zu SLAPP an. Die Information und die Beratung beziehen sich sowohl auf Gerichtsverfahren als auch auf einschüchternde Maßnahmen im Vorfeld, wie beispielsweise Abmahnungen.
Das No-SLAPP-Bündnis besteht aus mehreren Organisationen der Zivilgesellschaft. Es ist Mitglied der Koalition gegen SLAPPs in Europa (Coalition Against SLAPPs in Europe, kurz: CASE), die sich auf europäischer Ebene dem Kampf gegen SLAPP-Klagen verschrieben hat. Das Projekt der No SLAPP Anlaufstelle wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert.
Sie erreichen die No SLAPP Anlaufstelle über folgende Kontaktmöglichkeiten:
No SLAPP Anlaufstelle
E-Mail: contact
Telefon: +49 151 20236423
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der von der No SLAPP Anlaufstelle des No-SLAPP-Bündnisses verbreiteten Informationen (Internetseite, Veranstaltungen, Beratungsgespräche etc.). Diese Informationen werden von dieser Stelle eigenverantwortlich im Rahmen des von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien geförderten Projekts erstellt und verbreitet.