Das Bundesamt für Justiz (BfJ) nimmt für das Bundesministerium der Justiz Aufgaben auf dem Gebiet der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen wahr.
Soweit die Zuständigkeit nicht auf die Bundesländer übertragen ist, obliegt dem BfJ insbesondere die Entscheidung über die Bewilligung ein- und ausgehender Ersuchen um Auslieferung, Vollstreckungshilfe oder sonstige Rechtshilfe. Einen weiteren Schwerpunkt stellt die Prüfung von internationalen Fahndungsersuchen über Interpol dar.
Das BfJ ist außerdem eine der Kontaktstellen des EJN (Europäisches Justizielles Netz in Strafsachen) in Deutschland. Ziel des EJN ist die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Insbesondere die Bekämpfung schwerer Kriminalität soll durch die Unterstützung und Beschleunigung justizieller Zusammenarbeit, die Bereitstellung rechtlicher und praktischer Informationen für zuständige Behörden sowie die Hilfestellung bei Rechtshilfeersuchen vorangetrieben werden.