Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist die zentrale Anlauf- und Vermittlungsstelle im Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland sowohl in Zivil-, Handels- und Verwaltungssachen als auch in Strafsachen. Rechtshilfe ist jede gerichtliche oder behördliche Hilfe in einer Rechtsangelegenheit, die entweder zur Förderung eines inländischen Verfahrens im Ausland oder zur Förderung eines ausländischen Verfahrens im Inland geleistet wird. Bei der Wahrnehmung der Aufgaben im Bereich des internationalen Rechtshilfeverkehrs arbeitet das BfJ sehr eng mit dem Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium der Justiz, den Landesjustizverwaltungen und den ausländischen Zentralbehörden zusammen.