Innerhalb der Europäischen Union gibt es ein Netzwerk nationaler Kontaktstellen zur Unterstützung der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, das durch die Gemeinsame Maßnahme des EU-Rates 98/428 JI ins Leben gerufen wurde. Ziel des Europäischen Justiziellen Netzes in Strafsachen (EJN) ist es, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der EU, insbesondere bei der Bekämpfung schwerer Kriminalität, durch die Unterstützung und Beschleunigung justizieller Zusammenarbeit, die Bereitstellung rechtlicher und praktischer Informationen für zuständige Behörden sowie die Hilfestellung bei Rechtshilfeersuchen zu verbessern. Das Bundesamt für Justiz ist eine der Kontaktstellen des EJN in Deutschland. Diese Kontaktstellen üben eine aktive Mittlerrolle aus. Ihre Arbeit basiert auf dem Austausch von Informationen zu Einzel- und Grundsatzfragen der Rechtshilfe sowie auf informellen Kontakten.
Die EJN-Website enthält wichtige Serviceangebote für die Praxis (z. B. Instrumente der grenzüberschreitenden strafrechtlichen Zusammenarbeit, Informationen zur Umsetzung in den EU-Mitgliedstaaten und Hilfsmittel zur Bestimmung einer zuständigen Stelle).