Das Bundesamt für Justiz ist zentrale Anlauf- und Vermittlungsstelle im Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in Zivil- und Handelssachen sowohl im vertraglichen als auch im vertraglosen Rechtshilfeverkehr. Gleiches gilt in Angelegenheiten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit, soweit die Rechtshilfe auf vertragloser Grundlage erfolgt. In dieser Funktion ist das Bundesamt für Justiz Ansprechpartner für die Landesjustizverwaltungen und das Auswärtige Amt, wenn im Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland Probleme auftreten. In die weltweite Zusammenarbeit bei Einzelfällen der Rechtshilfe ist es immer dann eingebunden, wenn der diplomatische Geschäftsweg für die Übermittlung an deutsche Gerichte aus dem Ausland eröffnet ist (vertraglose Rechtshilfe). Im Rahmen des Rechtshilfeverkehrs zwischen den EU-Mitgliedstaaten wird es bei der Beteiligung von ausländischen Staaten befasst.
Rechtshilfe wird in der Regel auf Ersuchen eines Gerichts oder einer sonstigen zuständigen Stelle gewährt, die mit der Rechtsangelegenheit befasst oder nach dem Recht des ersuchenden Staates für die Stellung des Ersuchens zuständig ist. Sehr häufig wird in der Praxis um die Vermittlung von Zustellungen ersucht. Die Zustellung von Klagen und Zeugenladungen sowie von Urteilen zur Vorbereitung der Zwangsvollstreckung können insoweit als Beispiele genannt werden. Aber auch die Vermittlung von Beweisaufnahmeersuchen, wie etwa Ersuchen um Zeugenvernehmung, werden von der Rechtshilfe erfasst.
Weiter nimmt das Bundesamt für Justiz die Aufgaben der Bundeskontaktstelle im Europäischen Justiziellen Netz in Zivil- und Handelssachen wahr. Es wird insbesondere auf Anfrage eines Gerichts zur Erleichterung, Vereinfachung und Beschleunigung einer wirksamen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit tätig und trägt so zu einer reibungslosen Abwicklung von Gerichtsverfahren bei.
Darüber hinaus hat das Bundesamt für Justiz ein für die Praxis wichtiges Hilfsmittel zu verantworten: den Länderteil der Rechtshilfeordnung für Zivilsachen (ZRHO). Dieser Länderteil wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert und hält für die gerichtliche Praxis Informationen zum Rechtshilfeverkehr mit sämtlichen Staaten bereit. Er gibt Auskunft darüber, welche völkerrechtlichen Vereinbarungen Anwendung finden und welche Besonderheiten im Verhältnis zum jeweiligen Staat zu beachten sind.
Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben arbeitet das Bundesamt für Justiz eng mit dem Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium der Justiz, den Landesjustizverwaltungen, den zuständigen obersten Landesbehörden und Bundesministerien zusammen und steht mit verschiedenen ausländischen Stellen in Kontakt.