Internationale Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen
Das BfJ ist die zentrale Anlauf- und Vermittlungsstelle im Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in Zivil, Handels- und Verwaltungssachen. Rechtshilfe ist jede gerichtliche oder behördliche Hilfe in einer Rechtsangelegenheit, die entweder zur Förderung eines inländischen Verfahrens im Ausland oder zur Förderung eines ausländischen Verfahrens im Inland geleistet wird.
Europäisches Justizielles Netz für Zivil- und Handelssachen
Der Rat der Europäischen Union hat im Mai 2001 die Einrichtung eines Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen (EJN) beschlossen. Im EJN arbeitet die Bundeskontaktstelle im Bundesamt für Justiz für die Erleichterung, Vereinfachung und Beschleunigung einer wirksamen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und sorgt europaweit in engem Kontakt mit den Gerichten für eine reibungslose Abwicklung von Gerichtsverfahren.