Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist die zentrale Anlauf- und Vermittlungsstelle im Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in Zivil- und Handelssachen sowie – soweit der vertraglose Rechtshilfeverkehr betroffen ist - im Bereich der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit. In enger Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium der Justiz und den Landesjustizverwaltungen unterstützt das BfJ die deutschen Gerichte bei der Zustellung gerichtlicher Schriftstücke in der ganzen Welt sowie bei der Beweisaufnahme im Ausland. Wesentlicher Bestandteil dieser Unterstützungsarbeit ist die fortlaufende Pflege des Länderteils der Rechtshilfeordnung für Zivilsachen.
Im Europäischen Justiziellen Netz für Zivil- und Handelssachen (EJN) arbeitet die Bundeskontaktstelle im BfJ für die Erleichterung, Vereinfachung und Beschleunigung einer wirksamen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit innerhalb der EU. Sie sorgt in engem Kontakt mit den Kontaktstellen der anderen Mitgliedstaaten für eine reibungslose Abwicklung grenzüberschreitender Gerichtsverfahren, indem sie beispielsweise bei der Abfassung von Rechtshilfeersuchen unterstützt.