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Geldbußen und Geldstrafen Schweiz

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) leistet bei in der Schweiz verhängten Geldbußen und Geldstrafen Vollstreckungshilfe. Vor ihrer Vollstreckung muss eine Geldbuße oder Geldstrafe im Bewilligungsverfahren für vollstreckbar erklärt werden. Wird sie daraufhin nicht gezahlt, erfolgt die Vollstreckung in der Regel durch die Justizbeitreibungsstelle des BfJ. Sofern im Bewilligungsverfahren eine gerichtliche Entscheidung getroffen wurde, erfolgt die Vollstreckung durch eine zuständige Vollstreckungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes.

Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie nähere Informationen zum Vollstreckungsverfahren bezüglich schweizerischer Geldbußen und Geldstrafen sowie die einschlägigen Gesetzestexte und Vordrucke, mit denen Sie eine Ratenzahlung beantragen können.

Informationen zu dem der Vollstreckung vorausgehenden Bewilligungsverfahren.

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