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Änderungen durch das BilRUG

Das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) ist am 23. Juli 2015 in Kraft getreten. Übergangsvorschriften zu den Neuregelungen finden sich in Artikel 75 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (EGHGB). Auswirkungen für die Rechnungslegung und Offenlegung ergeben sich überwiegend für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen (zu einigen Ausnahmen siehe die nachfolgenden Nummern).