Kapitalgesellschaften wie beispielsweise Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind verpflichtet, ihren Jahresabschluss und weitere Rechnungslegungsunterlagen elektronisch offenzulegen, d. h. zu veröffentlichen oder unter gewissen Voraussetzungen zu hinterlegen. Dies ermöglicht es jedem, sich einen Überblick über die Finanzlage eines Unternehmens zu verschaffen und dient somit nicht nur den Interessen derer, die in geschäftlichen Beziehungen zu einem Unternehmen stehen, sondern dem gesamtwirtschaftlichen Interesse.