Die gesetzliche Verpflichtung, Rechnungslegungsunterlagen allgemein zugänglich zu machen, beruht auf zwingenden europarechtlichen Vorgaben. Sie erhöht die Transparenz der buchhalterischen und finanziellen Situation der Unternehmen. Sie stellt einen Ausgleich zur Haftungsbeschränkung von Kapitalgesellschaften dar und dient der Verwirklichung eines effektiven Gläubigerschutzes sowie eines wirksamen Schutzes des Geschäftsverkehrs. Auf den folgenden Seiten finden Sie Übersichten über diese Pflicht und sie betreffende nationalgesetzliche Vorschriften sowie die zu Offenlegungspflicht und Ordnungsgeldverfahren ergangene Rechtsprechung.