Antworten zu Fragen rund um das Thema „Inhalts- und Formverstöße von Jahresabschlüssen“ erhalten Sie unter der zentralen Rufnummer: +49 228 99 410-40
Hierüber haben Sie die Möglichkeit, sich mit dem Fachbereich "Referat VI 4 – Bußgeldverfahren" verbinden zu lassen.
Sie haben Post vom Bundesamt für Justiz erhalten und haben konkrete Fragen zu Ihrem Verfahren?
Neben der oben angegebenen zentralen Rufnummer steht Ihnen als Ansprechperson auch Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihr zuständiger Sachbearbeiter zur Verfügung. Diese/-n können Sie direkt über die im Briefkopf angegebene Durchwahl erreichen.
Sie möchten uns schreiben, einen Antrag stellen oder einen Rechtsbehelf einlegen?
Postanschrift:
Bundesamt für Justiz
53094 Bonn
Hausanschrift:
Bundesamt für Justiz
Adenauerallee 99 – 103
53113 Bonn
Telefax: +49 228 410-5606
Elektronische Kommunikationsmöglichkeiten:
für jedermann:
- der Versand über ein De-Mail-Konto an die Adresse des BfJ
(post@bundesjustizamt.de-mail.de) - der Versand über einen Zugang zum elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) mit qualifizierter elektronischer Signatur
- der Versand über ein De-Mail-Konto an die Adresse des BfJ
für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte:
- der Versand über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)
für Behörden:
- der Versand über das besondere Behördenpostfach (beBPo)
Für die elektronische Einreichung von Rechtsbehelfen gelten besondere Voraussetzungen. Hinweise hierzu finden Sie unter:
Ablauf des Bußgeldverfahrens
Hinweise zu den weiteren Kontaktmöglichkeiten mit dem Bundesamt für Justiz finden Sie auch unter:
Kontakt
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