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Kontakt & Bankverbindung

Antworten zu Fragen rund um das Thema "Vollstreckung von Ordnungsgeldern" erhalten Sie unter der zentralen Rufnummer: +49 228 99 410-6504

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen in den Zeiten montags bis donnerstags von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr sowie freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr zu Ihrer Verfügung.

Sie haben Post vom Bundesamt für Justiz erhalten und haben konkrete Fragen zu Ihrem Verfahren?

Neben der oben angegebenen zentralen Rufnummer steht Ihnen als Ansprechperson auch Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihr zuständiger Sachbearbeiter zur Verfügung. Diese/-n können Sie direkt über die im Briefkopf angegebene Durchwahl erreichen.

Wichtiger Hinweis Rechtsauskünfte/Vertretung in der Zwangsvollstreckung

Das Erteilen von Rechtsauskünften oder die Unterstützung bei der individuellen Rechtsverfolgung gehört nicht zu den Aufgaben des Bundesamts für Justiz. Bitte wenden Sie sich an die für die Rechtsberatung besonders befugten Personen und Stellen wie zum Beispiel Rechtsanwälte und Steuerberater.

Zur Vertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren ist eine schriftliche auf die Vertretung in der Zwangs­voll­streckung gerichtete Vollmacht notwendig. Eine Bevollmächtigung in steuerlichen Angelegenheiten genügt nicht.

Sie möchten uns schreiben, einen Antrag stellen oder einen Rechtsbehelf einlegen?

Postanschrift:
Bundesamt für Justiz
53094 Bonn

Hausanschrift:
Bundesamt für Justiz
Adenauerallee 99 – 103
53113 Bonn

Telefax: +49 228 410-6460

Hinweise zu den weiteren Kontaktmöglichkeiten mit dem Bundesamt für Justiz finden Sie auch unter:
Kontakt

Bankverbindung

Kontoinhaberin: Bundeskasse Trier

Bank: Deutsche Bundesbank; Filiale Saarbrücken
IBAN: DE 81 5900 0000 0059 0010 20
BIC: MARKDEF1590

Wichtiger Hinweis Verwendungszweck

Bei der Überweisung ist als Verwendungszweck das aus dem Briefkopf ersichtliche Kassenzeichen mit dem Zusatz „u. a.“ anzugeben. Ohne diese Angabe ist eine Zuordnung der Zahlung nicht möglich.

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