Antworten zu Fragen rund um das Thema "Vollstreckung von Ordnungsgeldern" erhalten Sie unter der zentralen Rufnummer: +49 228 99 410-6504
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen in den Zeiten montags bis donnerstags von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr sowie freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr zu Ihrer Verfügung.
Sie haben Post vom Bundesamt für Justiz erhalten und haben konkrete Fragen zu Ihrem Verfahren?
Neben der oben angegebenen zentralen Rufnummer steht Ihnen als Ansprechperson auch Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihr zuständiger Sachbearbeiter zur Verfügung. Diese/-n können Sie direkt über die im Briefkopf angegebene Durchwahl erreichen.
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