Das Bundesamt für Justiz treibt fällige Ordnungsgelder und Verfahrenskosten aus dem Verfahren nach § 335 Handelsgesetzbuch (HGB) wegen Verletzung handelsrechtlicher Publizitätspflichten bei.
Auf den folgenden Seiten werden das Verfahren und die rechtlichen Grundlagen rund um die Beitreibung erläutert. Im unteren Bereich finden Sie Kontakt- und Bankdaten, weiterführende Links sowie Formulare. Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie im Fragenkatalog.