Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist u. a. für die Durchführung von Ordnungsgeld- und Bußgeldverfahren zuständig. Dazu gehören beispielsweise Ordnungsgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Offenlegungspflicht von Jahresabschlüssen oder Bußgeldverfahren wegen inhaltlicher Mängel bei der Offenlegung von Jahresabschlüssen durch Kapitalgesellschaften. Daneben leistet es als zentrale Bewilligungsbehörde Vollstreckungshilfe bei EU-Geldsanktionen sowie bei Geldforderungen nach dem Deutsch-Schweizerischen Polizeivertrag. Außerdem ist es für die Vollstreckung von eigenen Forderungen sowie der Gerichte und Behörden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) zuständig.